Die P2P-Variante bietet einen unkomplizierten juristischen Rahmen ein Bürgerenergiemodell zu bilden, ohne davor einen Verein zu gründen. Die Zielgruppe für dieses Modell sind Privatpersonen, Unternehmen oder Gemeinden. Die Abwicklung und Abrechnung der P2P-Verträge können entweder direkt zwischen den Vertragsparteien oder indirekt über einen Dienstleister beziehungsweise einen bestellten und registrierten Organisator erfolgen.
Aktuell kommt es bei P2P-Modellen zu keinen Netzentgeltreduktionen.
Für ein P2P-Modell muss kein Verein als gültige Rechtsform gegründet werden, sondern es reicht die vertragliche Grundlage zwischen den Teilnehmenden aus.
Ja. Das P2P-Modell erlaubt auch eine Gewinnabsicht.
Damit Sie auf einfache Art und Weise den Nahbereich Ihrer Verbrauchs- oder Erzeugungsanlage herausfinden können, stellen wir Ihnen online die Nahbereichsabfrage zur Verfügung.
Weiterführende Informationen zum Nahbereich und den dazugehörigen Zonen finden Sie hier.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie der Handlungsanweisung.