Eine Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) ermöglicht die gemeinsame Nutzung von elektrischer Energie innerhalb eines Gebäudes oder einer Liegenschaft. Dabei wird Strom aus einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage, beispielsweise einer Photovoltaikanlage, anteilig auf die teilnehmenden Zählpunkte aufgeteilt.
Ausschlaggebend ist, dass die Objekte über einen gemeinsamen Hausanschluss versorgt werden und dass alle Teilnehmenden in der Netzebene 7 versorgt werden.
Für die Errichtung einer GEA ist keine eigene Rechtspersönlichkeit erforderlich. Die beteiligten Personen schließen eine privatrechtliche Vereinbarung über die Nutzung und Aufteilung der erzeugten Energie ab.
Bei dieser Variante wird kein öffentliches Netz zur Verteilung verwendet, da jeder Teilnehmende direkt Strom aus der Anlage bezieht. Nur für den Mehrbedarf an Strom, den die private Anlage nicht abdecken kann und aus dem öffentlichen Netz bezogen wird, kommt das Netznutzungsentgelt zu tragen.
Damit Sie auf einfache Art und Weise den Nahbereich Ihrer Verbrauchs- oder Erzeugungsanlage herausfinden können, stellen wir Ihnen online die Nahbereichsabfrage zur Verfügung.
Weiterführende Informationen zum Nahbereich und den dazugehörigen Zonen finden Sie hier.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie der Handlungsanweisung.