Mit einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) können mehrere Personen, Unternehmen oder Gemeinden erneuerbare Energie gemeinsam erzeugen, nutzen und innerhalb der Gemeinschaft teilen. Diese ist kleinräumig möglich, wenn alle Teilnehmenden über eine gemeinsame Trafostation versorgt werden. Großräumig ist dies auch über die Versorgung über ein gemeinsames Umspannwerk möglich.
Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) ist als Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft oder ähnliche Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit zu organisieren und hat aus zwei oder mehreren Personen zu bestehen. Das Ziel dabei ist, gemeinsam erneuerbare Energie zu produzieren und zu verbrauchen. Verbunden sind die einzelnen Teilnehmenden über das öffentliche Ortsnetz, weshalb auch nur ein reduzierter Netztarif verrechnet wird. Wird mehr verbraucht, als die Energiegemeinschaft selbst produziert, beziehen Sie weiterhin Strom aus dem öffentlichen Netz. Für diesen Anteil werden die regulären Netznutzungsentgelte verrechnet. Bitte beachten Sie, dass Sie zum Einspeisen, wie zum Beziehen, einen gültigen Vertrag mit einem Energielieferanten benötigen.
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