Eine Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) kommt dann für Sie in Frage, wenn Sie zum Beispiel in einer Wohnhausanlage oder einem Reihenhaus leben. Ausschlaggebend ist, dass die Objekte über einen gemeinsamen Hausanschluss versorgt werden. Die eingespeiste Energie wird innerhalb der privaten Leitung der Wohnhausanlage verteilt, ohne das Netz des Netzbetreibers zu nutzen. Alle Teilnehmer werden in der Netzebene 7 versorgt.
Für die Gründung bedarf es eines gemeinsamen Grundstücks, auf dem mehrere Personen (mindestens 2 juristische und/oder natürliche Personen) gemeinsam Strom erzeugen und verbrauchen. Ein typisches Anwendungsbeispiel dafür ist ein Mehrfamilienwohnhaus mit einer gemeinsamen Photovoltaikanlage am Dach.
Bei dieser Variante wird kein öffentliches Netz zur Verteilung verwendet, da jeder Teilnehmende direkt Strom aus der Anlage bezieht. Nur für den Mehrbedarf an Strom, den die private Anlage nicht abdecken kann und aus dem öffentlichen Netz bezogen wird, kommt das Netznutzungsentgelt zu tragen. Dies gilt auch für die Einspeisung des überschüssigen Stroms. Bitte beachten Sie, dass weiterhin ein Vertrag mit einem Energielieferanten notwendig ist.