In der Industrie und im Gewerbe kennt man den geplanten Leistungstarif bereits in ähnlicher Form – mit Jahreswechsel soll er auch für Haushalte kommen. Neu ist, dass das Verhältnis Arbeitspreis zu Leistungspreis auf 50/50 umgestellt wird (mit einer Übergangsphase). Dafür entfällt die Pauschale und das Messentgelt.
Auch wenn noch nicht alle Details der Verordnung geklärt sind, empfiehlt sich jetzt schon die eigenen Verbrauchswerte im Smart Meter Portal etwas genauer unter die Lupe zu nehmen, um Potenziale im Verhalten zu identifizieren und spätestens als Neujahrsvorsatz zu optimieren - Es zahlt sich aus!
Arbeitspreis: 4,53 ct/kWh
Leistungspreis: bis 10kW 33,82 €/kW/Jahr, ab 10 kW 67,67 €/kW/Jahr
Mindestbemessungsgrundlage: 2 kW
Das bedeutet: wer den Stromverbrauch möglichst über den Tag verteilt, spart Netzentgelte. Es empfiehlt sich also große Stromverbraucher, wie zum Beispiel das Laden des E-Autos zeitversetzt mit dem Betrieb des Backofens oder des Wäschetrockners vorzunehmen. Das heißt: wer den Stromverbrauch gleichmäßig über den Tag verteilt, erzielt das höchste Einsparungspotenzial.
Dabei gilt es zu unterscheiden zwischen Leistung und Verbrauch: Während zum Beispiel ein Kühlschrank mit einer geringen Leistung von 5-10 Watt läuft, braucht ein Wasserkocher für wenige Minuten sehr hohe Leistung von rund 2.000 Watt. Im Jahresverbrauch liegt der im Dauerbetrieb stehende Kühlschrank aber deutlich über dem Wasserkocher.
Für den Leistungstarif ist aber nun die Gleichzeitigkeit der Spitzen ausschlaggebend.
Durchlauferhitzer (18-27 kW)
Elektroherd/Kochfeld (4-13 kW)
Backofen (2-3,5 kW)
Wäschetrockner (2-3 kW)
Wasserkocher (2-3 kW)
Hintergrund des Leistungstarifs ist, dass unser Stromnetz auf die auftretenden Spitzenlasten ausgelegt werden muss, denn auch im ungünstigsten Moment mit Spitzeneinspeisung oder -last muss das Netz funktionieren. Flacht man diese durch Verteilung der Auslastung ab, machen sich neue Kapazitätsfenster für alle Haushalte auf, zum Beispiel für die Nutzung weiterer Ladestationen oder neuer PV-Anlagen.
Die begrüßenswerte Transformation des Energiesystems von fossilen zu erneuerbaren Quellen bedeutet auch flexiblere Anforderungen für das Netz. Dezentrale Erzeugung und Spitzenlasten verändern die Nutzung der Stromnetze grundlegend.
Kundinnen und Kunden, die Lastspitzen vermeiden, können dadurch zukünftig weniger Netzgebühren zahlen.
Lastspitzen vermeidet etwa,
Berechnungsmodelle des Regulators E-Control zeigen, dass die Ersparnis für kleinere Haushalte am größten ist, während es für E-Autofahrer teurer werden könnte.
Kleinere Haushalte mit einem Jahresverbrauch von 1.800 kWh und Leistungsspitzen von 2 kW profitieren am stärksten von der leistungsbezogenen Abrechnung. Das Einsparungspotenzial liegt hier bei bis zu 31 % der Netzkosten. Durchschnittliche Haushalte mit 3.500 kWh und maximalen Spitzen von 4,4 kW können mit gezielten Verschiebungen bis zu 10 % einsparen. Selbst Haushalte, die mit Wärmepumpen geheizt werden, sparen durch die Reform der Entgelte 12,4 %.
E-Auto Besitzende können die Kostensteigerung durch die Anpassung ihres Ladeverhaltens dämpfen und sogar senken. Geht man von einem jährlichen Stromverbrauch von 7.000 kWh aus, die mit 11 kW geladen werden, steigen die Netzkosten um 21 %. Senkt man aber die Ladeleistung beziehungsweise passt sie flexibel an, können sie sogar um 8,5 % sinken.
Technische Voraussetzung ist der Smart Meter. Für die Abrechnung wird am 1. Jänner 2027 die höchste gemessene gemittelte Viertelstundenleistung innerhalb eines Monats herangezogen werden.