Netz NÖ Mitarbeiter klettert auf Mast im Sonnenuntergang. Im Hintergrund die Donau.

Zukunft der Energiegemeinschaften

Ab Oktober sieht das ElWG einige Neuerungen im Bereich der Energiegemeinschaften vor.
13.05.2026

Der Gedanke, dass sich Kundinnen und Kunden aktiv am Energiemarkt beteiligen, findet sich auch in den Neuerungen rund um Energiegemeinschaften. So wird es ab 5. Oktober 2026 organisatorische Vereinfachungen geben und die Einführung zweier neuer Modelle: Peer2Peer und jenes der Eigenversorgung.

Bürgerenergiemodell

GEA: Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage
 EEG: Erneuerbare Energiegemeinschaft
 BEG: Bürgerenergiegemeinschaft

NEU ab Oktober 2026

Eigenversorgung
 P2P: Peer-to-Peer-Verträge  

Die P2P Variante bietet einen unkomplizierten juristischen Rahmen eine Energiegemeinschaft zu bilden, ohne davor einen Verein zu gründen. Zu beachten gilt es allerdings, sollte man anstelle einer EEG eine P2P Variante wählen, entfällt der Erneuerbaren Förderbeitrag.  

Nahbereich

Mit Anfang Oktober werden auch die Netzentgelte nicht mehr länger von der Art des Modells der Energiegemeinschaft (GEA oder EEG oder BEG), sondern durch den Nahbereich festgelegt.

Dieser wird in sieben Zonen unterteilt:

  • Zone 1 Hauptleitungen: über gemeinschaftliche Leitungsanlagen verbundene Objekte (z.B. Wohngebäude) -> keine Netzkosten für den Eigendeckungsanteil

  • Zone 2 Standortbereich: über Hauptleitungen mit Ausnahme der Durchleitung durch die Sammelschiene (z.B. mehrere Anschlussobjekte) -> keine Netzkosten für den Eigendeckungsanteil (kommt erst ab April 2027)

  • Zone 3 Lokalbereich: über ein Niederspannungs-Verteilnetz und den Niederspannungsteil der Trafostation (z.B. gemeinsame Trafostation) -> Reduktion der Netzkosten um 57%

  • Zone 4 Regionalbereich – ein Netzbereich: über das Mittelspannungsnetz und alle Umspannungen miteinander verschaltbaren Mittelspannungs-Sammelschienen in Umspannwerken (z.B. ein gemeinsames Umspannwerk) -> Reduktion der Netzkosten um 28% bzw. 64%

  • Zone 5 Regionalbereich – mehrere Netzgebiete: über das Mittelspannungsnetz und alle Umspannungen miteinander verschaltbaren Mittelspannungs-Sammelschienen in Umspannwerken (z.B. ein gemeinsames Umspannwerk) -> Reduktion der Netzkosten um 28% bzw. 64% (kommt erst ab April 2027)

  • Zone 6 Keine Verbindung – ein Netzgebiet: wichtig hierbei ist, dass alle Beteiligten der Energiegemeinschaft vom selben Netzbetreiber versorgt werden (z.B. BEG innerhalb des Versorgungsgebiets der Netz NÖ) -> keine Reduktion der Netzkosten

  • Zone 7 Keine Verbindung – mehrere Netzgebiete: hier erstreckt sich die Energiegemeinschaft über mehrere Netzbetreiber (z.B. Österreichweit operierende BEGs)  -> keine Reduktion der Netzkosten 

Wirtschaftlich interessant ist die gemeinsame Energienutzung (GEA) im Nahbereich, auch wenn sie nicht auf diesen beschränkt ist. Auch weiterhin kann man mit einem Zählpunkt an maximal fünf Gemeinschaften teilnehmen.