Der Gedanke, dass sich Kundinnen und Kunden aktiv am Energiemarkt beteiligen, findet sich auch in den Neuerungen rund um Energiegemeinschaften. So wird es ab 5. Oktober 2026 organisatorische Vereinfachungen geben und die Einführung zweier neuer Modelle: Peer2Peer und jenes der Eigenversorgung.
GEA: Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage
EEG: Erneuerbare Energiegemeinschaft
BEG: Bürgerenergiegemeinschaft
Eigenversorgung
P2P: Peer-to-Peer-Verträge
Die P2P Variante bietet einen unkomplizierten juristischen Rahmen eine Energiegemeinschaft zu bilden, ohne davor einen Verein zu gründen. Zu beachten gilt es allerdings, sollte man anstelle einer EEG eine P2P Variante wählen, entfällt der Erneuerbaren Förderbeitrag.
Mit Anfang Oktober werden auch die Netzentgelte nicht mehr länger von der Art des Modells der Energiegemeinschaft (GEA oder EEG oder BEG), sondern durch den Nahbereich festgelegt.
Dieser wird in sieben Zonen unterteilt:
Wirtschaftlich interessant ist die gemeinsame Energienutzung (GEA) im Nahbereich, auch wenn sie nicht auf diesen beschränkt ist. Auch weiterhin kann man mit einem Zählpunkt an maximal fünf Gemeinschaften teilnehmen.