Der Gedanke, dass sich Kundinnen und Kunden aktiv am Energiemarkt beteiligen, findet sich auch in den Neuerungen rund um Energiegemeinschaften. So wird es ab 5. Oktober 2026 organisatorische Vereinfachungen geben und die Einführung drei neuer Modelle: Das Bürgerenergiemodell, Peer2Peer und jenes der Eigenversorgung.
Eigenversorgung: Ich teile mit mir selber.
Gemeinsame Energienutzung: Ich teile mit anderen.
kann vertraglich (GEA, P2P) geregelt werden oder über eine juristische Person (EEG, BEG) organisiert werden
Bürgerenergiemodell = Eigenversorgung + Gemeinsame Energienutzung
Mit Anfang Oktober werden auch die Netzentgelte nicht mehr länger von der Art des Modells der Energiegemeinschaft (GEA oder EEG oder BEG), sondern durch den Nahbereich festgelegt.
Dieser wird in sieben Zonen unterteilt:
Auch wenn die gemeinsame Energienutzung nicht auf den Nahbereich beschränkt ist, ist sie wirtschaftlich nur dort interessant. Auch weiterhin kann man mit einem Zählpunkt an maximal fünf Gemeinschaften teilnehmen.