Das Prinzip der Gleichbehandlung steht für ein transparentes und nichtdiskriminierendes System, das Interessenskonflikte vermeidet und jegliche Diskriminierung verhindert.
Über deren Einhaltung wacht in Österreich ein unabhängiger Regulator - die E-Control. Zentrale Aufgaben des Regulators sind die Sicherstellung des Third Party Access (diskriminierungsfreier Netzzugang für Erzeuger und Kunden) sowie die Sicherstellung einer angemessenen Verzinsung des von den Netzbetreibern eingesetzten Kapitals.
Durch den Regulator werden außerdem die Netztarife in Form eines Anreizsystems festgelegt. Grundlage ist die jährliche Anpassung der Tarife im Rahmen einer mehrjährigen Regulierungsperiode.
Markus Brandstätter
+43 676 810 34208
gleichbehandlung@netz-noe.at
Die EVN Gruppe bietet über ihr Hinweisgeberinnen- und Hinweisgeberverfahren die Möglichkeit an, Anhaltspunkte für Compliance-Verstöße in einer vertrauensvollen Umgebung zu melden. Dieses Verfahren ist ein wichtiger Bestandteil des Compliance Management Systems. Der Compliance Officer ist für die Bearbeitung und Prüfung der abgegebenen Meldungen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zuständig. Die von Ihnen gegebenen Meldungen und Ihre persönlichen Daten werden streng vertraulich behandelt.
Bitte beachten Sie, dass dieses Hinweisgeberinnen- und Hinweiseberverfahren grundsätzlich nur solche Sachverhalte prüft, die sich auf behauptete Verstöße gegen den EVN Verhaltenskodex im sachlichen Geltungsbereich des Hinweisgeberinnen- und Hinweisgeberschutzgesetzes idgF beziehen. Meldungen über sonstige Sachverhalte werden im Rahmen des Hinweisgeberinnen- und Hinweisgeberverfahrens nur dann geprüft, wenn sie offensichtlich wesentliche Gesamtinteressen des EVN Konzerns betreffen. Meldungen über sonstige Sachverhalte werden innerhalb der bestehenden Berichts- und Meldestrukturen (zum Beispiel vom Beschwerdemanagement) bearbeitet. Das Hinweisgeberinnen- und Hinweisgeberverfahren soll eine lückenlose, objektive und effiziente Aufklärung gemeldeter Verstöße sicherstellen. Offenkundig falsche Hinweise werden zurückgewiesen.
Die Nennung Ihrer Kontaktdaten ermöglicht Rückfragen und unterstützt eine ordnungsgemäße Bearbeitung Ihrer Meldung. Diese wird aber auch im Falle einer anonymen Abgabe bearbeitet. Unabhängig davon ist der Schutz der Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber und die Wahrung ihrer Vertraulichkeit jedenfalls gewährleistet.
Neben der Meldung über das Hinweisgeberinnen- und Hinweisgeberverfahren besteht auch die Möglichkeit, den behördlichen Meldekanal (externer Meldekanal) zu nutzen. Bitte beachten Sie, dass solche Meldungen behördliche Ermittlungen nach sich ziehen können. Wir möchten Sie ermutigen, das Hinweisgeberinnen- und Hinweisgeberverfahren der EVN zu nutzen, damit wir die Möglichkeit haben, auf etwaige Verstöße angemessen zu reagieren.
Meldung eines vermuteten Verstoßes gegen den EVN Verhaltenskodex
Weiters kann wahrgenommenes Fehlverhalten auch per E-Mail, Brief, Telefon, dem jeweiligen Vorgesetzten oder an den Compliance-Beauftragten gemeldet werden.
Christian Mende
+43 676 810 39760
compliance@evn.at