29.05.026
Es kann immer etwas schief gehen: Ihr Energielieferant ist in Insolvenz gegangen oder Ihr Vertrag wurde gekündigt? Wenn Sie plötzlich ohne Liefervertrag dastehen, sind Sie ab dem 1. Juni durch das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG § 31ff.) geschützt. Dabei müssen Sie vorerst selbst nichts tun: Sollte Ihr Energieliefervertrag enden, wird Ihr Netzbetreiber über den „vertraglosen Zustand“ informiert. Dieser ordnet Ihren Zählpunkt automatisch einem offiziellen Auffangversorger zu, so dass Ihr Strom lückenlos weiterfließt. Sie werden umgehend von Ihrem Netzbetreiber darüber informiert. Dies gibt Ihnen die Zeit einen neuen für Sie passenden Energieversorger zu finden. Für die Dauer von maximal sechs Monaten beziehen Sie von einem automatisch zugewiesenen Auffangversorger Ihren Strom.
Die Preise und Konditionen sind gesetzlich geregelt. Die E-Control führt hierfür transparente Ausschreibungsverfahren durch. Im Versorgungsgebiet der Netz NÖ ist die EVN Energiebetrieb GmbH & Co KG als Auffangversorger genannt. Sie hat die ENERGIEALLIANZ Austria GmbH („EAA“) mit der Abwicklung der Auffangversorgung beauftragt. Sie erreichen die EAA, die die Auffangversorgung unter der Marke „Switch“ abwickelt, unter: [email protected] oder der Hotline: 0800 888 666.
Sie können den Vertrag mit dem Auffangversorger jederzeit unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist auflösen.
Durch die Auffangversorgung sollen Haushalte und Kleinunternehmen vor einer Stromabschaltung geschützt werden. Es handelt sich um eine Übergangslösung, die maximal 6 Monate lang in Anspruch genommen werden kann. Es empfiehlt sich aber schnellstmöglich einen neuen Stromliefervertrag abschließen.
Wann kommt es zur Auffangversorgung?
Wann kommt es zu keiner Auffangversorgung?
Sollte eine Abmeldung wegen eines Auszugs vorliegen oder die Anlage nicht den Kriterien der Auffangversorgung entsprechen, kann es weiterhin zu Abschaltungen kommen.
Auffangversorgung
Die Auffangversorgung tritt automatisch in Kraft, wenn Kundinnen und Kunden in einem Vertragslosen Zustand geraten. Diese Übergangslösung ist für maximal 6 Monate befristet.
Grundversorgung
Die Grundversorgung ist ein gesetzliches Recht in Österreich, das Privathaushalten garantiert, nicht von der Stromversorgung abgeschnitten zu werden. Sie dient als Sicherheitsnetz bei Zahlungsschwierigkeiten oder wenn kein Vertrag mit einem Anbieter zustande kommt. Die Grundversorgung muss aktiv beantragt werden.
Wenn Sie einem Energielieferanten mitteilen, dass Sie die Grundversorgung in Anspruch nehmen wollen, muss Ihnen dieser einen Vertrag anbieten. Es gilt dafür der Preis für Neukunden. Nähere Informationen zum Beispiel zur maximalen Höhe einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, finden Sie auf den Websites der Lieferanten und der E-Control.
Sozialtarif
Mit dem Sozialtarif unterstützt der Gesetzgeber einkommensschwache Haushalte (Befreiung von ORF Gebühren) mit einem fixen Energiepreis von 6 Cent pro kWh netto für einen jährlichen Grundverbrauch von bis zu 2.900 kWh.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zur Auffangversorgung finden Sie direkt auf der Website der E-Control. Details zur genauen Umsetzung können Sie in der Zusammenfassung zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) von Österreichs Energie nachlesen.