Das Modell der Eigenversorgungsanlage ist für Privatpersonen ebenso geeignet, wie für Gebietskörperschaften oder Unternehmen. Sie dient aktiven Kundinnen und Kunden dazu, ihren eigenerzeugten Strom zwischen zumindest zwei Standorten zu teilen.
Aktuell kommt es bei EVA-Modellen zu keinen Netzentgeltreduktionen.
Mit dem Modell der Eigenversorgungsanlage können aktive Kundinnen und Kunden mit sich selbst Energie teilen. Dies gilt für natürliche als auch für juristische Personen.
Sind auf den Netzzugangsverträgen unterschiedliche natürliche oder juristische Personen angeführt, ist eine Eigenversorgungsanlage nicht umsetzbar. Hier empfiehlt sich ein anderes Modell.
Damit Sie auf einfache Art und Weise den Nahbereich Ihrer Verbrauchs- oder Erzeugungsanlage herausfinden können, stellen wir Ihnen online die Nahbereichsabfrage zur Verfügung.
Weiterführende Informationen zum Nahbereich und den dazugehörigen Zonen finden Sie hier.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie der Handlungsanweisung.