In einer Bürgerenergiegemeinschaft können sich Haushalte zusammenschließen, die nicht von einem gemeinsamen Umspannwerk versorgt sind. Dies ist auch über Bundeslandgrenzen hinweg möglich.
Sogenannte Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) sind wie Erneuerbare Energiegemeinschaften als Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft oder ähnliche Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit zu organisieren, sind aber nicht auf die Erzeugung erneuerbarer Energien beschränkt.
Da bei Bürgerenergiegemeinschaften das gesamte öffentliche Netz – je nach Ausdehnung über viele Netzebenen und möglicherweise auch unterschiedlicher Netzbetreiber – beansprucht wird, muss das volle Netznutzungsentgelt verrechnet werden.