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Smart Meter Portal

Nahezu in jedem niederösterreichischen Haushalt ermöglicht ein digitaler Stromzähler den Eigenverbrauch zu monitoren.

Der Smart Meter ermöglicht es Ihnen Ihren Stromverbrauch genau im Auge zu behalten.

  • Smart Meter Portal

  • Kundenschnittstelle aktivieren

  • Wiederinbetriebnahme

  • FAQ

Über 830.000 Kundenanlagen sind mittlerweile im Versorgungsgebiet der Netz Niederösterreich mit Smart Meter ausgestattet. Das entspricht einer Rollout Rate von über 99%.

Der Grundgedanke zur Einführung von Smart Meter in den Mitgliedsstaaten der EU war unter anderem die Idee, Kundinnen und Kunden zeitnah Verbrauchsinformationen über den eigenen Stromverbrauch zur Verfügung zu stellen. Sie können sich direkt am Strommarkt, zum Beispiel in einer Energiegemeinschaft, beteiligen. 

Weitere Vorteile sind:

  • keine Terminvereinbarungen mehr für Zählerablesungen vor Ort
  • exakte Verbrauchsabgrenzungen
  • eine monatliche Abrechnungsmöglichkeit
  • tageszeitabhängige Tarifmodelle sowie innovative Marktmodelle, wo bereits Entwicklungen laufen
  • mitverfolgen des eigenen Stromverbrauchs oder Stromeinspeisung Ihrer PV Anlage täglich auf dem Smart Meter Portal

Smart Meter Portal

In Ihrem persönlichen Smart Meter Online-Bereich finden Sie aktuelle Daten, Informationen und mehr zu Ihrer Stromanlage.

Kundenschnittstelle aktivieren

Um die Daten Ihres Smart Meter in Echtzeit auslesen zu können, müssen Sie Ihre Kundenschnittstelle aktivieren.

Wiederinbetriebnahme

Erfahren Sie, wie Sie selbst Ihren Smart Meter nach einer Sperre wieder in Betrieb nehmen können.

Weitere Fragen zum FAQ zum Smart Meter?

Werfen Sie einen Blick in unsere FAQ zu Ihrem digitalen Zähler sowie dem Smart Meter Portal.

Aktuell oft geklickt:

Über eine Schnittstelle (RJ12 Stecker) am Zähler können Energiewerte auch unmittelbar vor Ort zur Verfügung gestellt werden. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie auch Anzeigegeräte, Home-Automation und/oder Energiemanagement-Systeme damit verbinden und betreiben können (zum Beispiel ein Home Display). 

Mehr Informationen entnehmen Sie dem Folder im Download Bereich.

Laut ElWG sind Netzbetreiber bei intelligenten Messgeräten verpflichtet standardmäßig, sämtliche Viertelstundenenergiewerte, getrennt nach Einspeisung und Entnahme, zu erfassen, zu speichern und zu übermitteln.

Erfassung des Verbrauchswerts: viertelstündlich 
Übermittlung des Zählerstands: täglich alle Viertelstundenwerte 

 
Die Übermittlung von Viertelstundenwerten ist Voraussetzung für Energiegemeinschaften und Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen. Eine Weiterleitung an Betreiber von Energiegemeinschaften und gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen sowie Energielieferanten beziehungsweise Energiedienstleistern bedarf einer ausdrücklichen Kundenzustimmung. 

Widerspruch zur Speicherung und Übertragung von Tages- und Viertelstundenenergiewerten

Haushaltskundinnen und -kunden sind laut §54 Abs. 2 berechtigt, gegenüber dem Netzbetreiber die Speicherung und Übertragung von Tages- und Viertelstundenwerten zu widersprechen.

Dieser Widerspruch ist aber nicht möglich, wenn an dem jeweiligen Zählpunkt...

  • ein aufrechter Liefervertrag mit dynamischen Energiepreisen besteht.
  • eine Einspeisung über eine Direktleitung oder eine Prepaymentfunktion vorliegt.
  • an diesem Zählpunkt ein meldepflichtiges Gerät (Wärmepumpe, E-Ladestation, Batteriespeicher, Erzeugungsanlage) angeschlossen ist.
  • an einer Energiegemeinschaft teilgenommen wird.

Im Fall eines Widerspruchs wird das Messgerät so konfiguriert, dass keine Tages- und Viertelstundenenergiewerte gespeichert und übertragen werden. Für Abrechnungen oder Verbrauchsabgrenzungen erfolgt eine Auslesung und Übertragung des notwendigen Zählerstandes. Die Monatswerte und der höchste monatliche Viertelstundenleistungswert müssen gemessen, für Abrechnungszwecke ausgelesen und übermittelt werden; sie bleiben für 15 Monate am Gerät gespeichert. 

Sollen die Zählerstände nicht zeitnah gespeichert und übermittelt werden, muss dies der Netz Niederösterreich GmbH, EVN Platz, 2344 Maria Enzersdorf schriftlich oder per E-Mail an smartmeter@netz-noe.at mitgeteilt werden.  

Der Netzbetreiber darf Energiewerte nur auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen auslesen und verarbeiten. Zugriff auf diese Daten haben Sie als Kundin oder der Kunde über das Smart Meter Portal
 
Eine Weitergabe der Daten durch den Netzbetreiber erfolgt - wie bisher - an den jeweiligen Energielieferanten. Sie entscheiden selbst, wem Sie darüber hinaus diese Daten zur Verfügung stellen, beziehungsweise an wen Sie diese weitergeben möchten, wie zum Beispiel Betreiber von Energiegemeinschaften und Energiedienstleister.

Downloads zum Smart Meter

Info-Folder zur Aktivierung der Kundenschnittstelle

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