Windrad in frühsommerlicher Agrarlandschaft mit Stromleitung.

Zusatzvereinbarungen für Energiegemeinschaften

Notwendige Zusätze für einen reibungslosen Betrieb.

Für die konfliktfreie Abwicklung Ihrer Energiegemeinschaft braucht es klare Regelungen.

  • Messdaten

  • Austritt

  • Teilnahmefaktor

Netz NÖ schließt mit jeder Energiegemeinschaft, sowie den einzelnen Teilnehmenden vertragliche Zusatzvereinbarungen ab.

Viertelstundenenergiewerte  

Darin stimmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Verwendung der Viertelstundenenergiewerte Ihres Smart Meters zu, da dies für die Abwicklung der Energiegemeinschaft notwendig ist. Die Mess- und Abrechnungsdaten dürfen auch an die Energiegemeinschaft weitergegeben werden.

Austritt aus einer Energiegemeinschaft

Wird ein Zählpunkt aufgrund eines Kundenwechsels abgemeldet, wird für diesen Zählpunkt die Teilnahme an der Energiegemeinschaft beendet. Damit stehen dem Energielieferanten die Viertelstundenenergiewerte nicht mehr automatisch zur Verfügung und müssen vom Lieferanten neu angefordert werden.

Ein Lieferantenwechsel hat keine Auswirkungen auf die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft.

Fehlende Messwerte

Fehlen von einem Teilnehmenden die Viertelstundenenergiewerte der Einspeise- oder Verbrauchsdaten (beispielsweise aufgrund eines Zählertausches), kann die gesamte Energiegemeinschaft nicht abgerechnet werden. Der Netzbetreiber kann bei fehlenden Zählerdaten die Berechnung nicht beziehungsweise nur mit Ersatzwerten machen. Die Darstellung auf dem Smart Meter Portal wird nachgeholt, sobald die Werte wieder zur Verfügung stehen (beispielsweise Kommunikativschaltung des neuen Zählers).

Ein Widerruf und eine erneute Aktivierungsanfrage sind nicht die Lösung für die fehlenden Verbrauchsdaten.

Teilnahmefaktor

Den Teilnahmefaktor legt allein der Zählpunkt-Inhabende fest und muss diesen dem Betreiber der Energiegemeinschaft mitteilen. Für die Anmeldung eines Zählpunktes teilt der Betreiber der Netz NÖ den gewünschten Teilnahmefaktor mit. Er muss diesen auch für jeden Zählpunkt auf der EDA Plattform eingeben. 

Der Teilnahmefaktor gibt an, mit wie viel Prozent der Einspeisung beziehungsweise des Verbrauches (laut Messung) der Zählpunkt an der Energiegemeinschaft beteiligt ist.  Bei einer Überschusseinspeisung gibt der Teilnahmefaktor den Prozentsatz der einer Energiegemeinschaft zugerechneten Einspeisung an (nicht der Erzeugung), da ja ein Teil selbst verbraucht wird. Nur der nicht verbrauchte Teil wird als Überschuss ins Netz eingespeist und kann auf die (verschiedenen) Energiegemeinschaft(en) aufgeteilt werden.

Achtung: Die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft ersetzt nicht Ihren Energieliefer- oder Einspeisevertrag. Die Teilnehmenden müssen mit Beitritt zu einer Energiegemeinschaft Ihren bestehenden Vertrag mit Ihrem Energielieferanten beibehalten.

Mehr zum Thema Energiegemeinschaften finden Sie auf ebUtilities oder Österreichs Energie.

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