Wenn Sie bei mehr als einer oder unterschiedlichen Energiegemeinschaften beteiligt sein möchten, sollten Sie folgendes beachten:
Sie können an maximal 5 Energiegemeinschaften beteiligt sein.
Änderungen gelten erst ab dem nächsten Kalendertag.
Sie können mit Ihrer Verbrauchs- oder Erzeugungsanlage an bis zu 5 Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen, Erneuerbare-Energiegemeinschaften oder Bürgerenergiegemeinschaften beteiligt sein.
Gültig ist die Änderung ab dem nächsten Kalendertag, sofern der neue Verteilungsschlüssel zwischen 9:00 und 17:00 Uhr des Vortrages bei uns eintrifft.