Paar mit Laptop

Mehrfachteilnahme bei Energiegemeinschaften

Sie möchten an mehreren Energiegemeinschaften beteiligt sein.

Wenn Sie bei mehr als einer oder unterschiedlichen Energiegemeinschaften beteiligt sein möchten, sollten Sie folgendes beachten:

  • Sie können an maximal 5 Energiegemeinschaften beteiligt sein.

  • Änderungen gelten erst ab dem nächsten Kalendertag.

Sie können mit Ihrer Verbrauchs- oder Erzeugungsanlage an bis zu 5 Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen, Erneuerbare-Energiegemeinschaften oder Bürgerenergiegemeinschaften beteiligt sein. 

  • Für die Anmeldung Ihres Zählpunktes teilen Sie uns den gewünschten Teilnahmefaktor mit. Dieser gibt an, mit wie viel Prozent der Erzeugung/des Verbrauches (laut Messung) der Zählpunkt an der Energiegemeinschaft beteiligt ist. 
  • Der Prozentsatz wird zwischen der Energiegemeinschaft und den Teilnehmenden festgelegt.
  • Je Energiegemeinschaft und Zählpunkt kann pro Tag eine Änderung gemeldet werden. Diese Änderung liegt in der Verantwortung des Betreibers der Energiegemeinschaft.
  • Für den Netzbetreiber ist keine Zustimmung des Kunden/der Kundin erforderlich. Für den Zählpunkt darf die Summe der einzelnen Beteiligungen 100 Prozent nicht überschreiten und nicht weniger als 1 Prozent betragen. 

Gültig ist die Änderung ab dem nächsten Kalendertag, sofern der neue Verteilungsschlüssel zwischen 9:00 und 17:00 Uhr des Vortrages bei uns eintrifft.

Anmeldung einer Energiegemeinschaft

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