Gasherd mit einer blauer Flamme.

Verhalten bei Gasgeruch

Wie Sie sich richtig verhalten, wenn Sie Gasgeruch wahrnehmen: Es gilt einige wichtige Schritte zu beachten.

Wenn Sie Gasgeruch wahrnehmen, ist rasch Handlungsbedarf gegeben:

  • in geschlossenen Räumen

  • im Freien

Gasgeruch in geschlossenen Räumen

Sie haben einen Raum betreten, in dem es nach Gas riecht? Bleiben Sie ruhig und beachten Sie die folgenden Sicherheitsregeln:

  • Lüften Sie den Raum (Fenster und Türen öffnen).
  • Erzeugen Sie keine Flammen und Funken, betätigen Sie keine Schalter und telefonieren Sie nicht in diesem Raum.
  • Unterbrechen Sie die Gasversorgung (Gerätehahn, Hauptabsperrung schließen). Warnen Sie die Mitbewohnenden (klopfen, nicht klingeln).
  • Verlassen Sie und Ihre Mitbewohnenden den Gefahrenbereich.
  • Wählen Sie von außerhalb des Gefahrenbereichs den Gasnotruf 128.

Gasgeruch im Freien

Sie haben im Freien Gasgeruch festgestellt? Bleiben Sie ruhig und beachten Sie die folgenden Sicherheitsregeln:

  • Erzeugen Sie keine Flammen und Funken, betätigen Sie keine Schalter und telefonieren Sie nicht im Gefahrenbereich.
  • Unterbrechen Sie, wenn möglich, die Gasversorgung (Hauptabsperrung schließen).
  • Warnen Sie andere Personen im Gefahrenbereich (klopfen, nicht klingeln).
  • Verlassen Sie mit den anderen Personen den Gefahrenbereich.
  • Wählen Sie von außerhalb des Gefahrenbereichs den Gasnotruf 128.

3 Tipps für den sicheren Betrieb von Erdgasgeräten 

Der Betrieb von Erdgasgeräten ist einfach und sicher – wenn Sie folgendes beachten: 

  • Lassen Sie Ihre Gasgeräte beziehungsweise die Gasanlage regelmäßig einmal im Jahr durch einen Fachbetrieb kontrollieren und warten. Der beste Zeitpunkt dafür ist im Sommer, vor Beginn der neuen Heizperiode.  
  • Lassen Sie auch alle Reparaturen, Veränderungen und den Tausch von Geräten ausschließlich von befugten Fachleuten durchführen. Ersetzen Sie alte und/oder schadhafte Geräte rechtzeitig. 
  • Das NÖ Gassicherheitsgesetz verpflichtet jeden Betreiber/jede Betreiberin einer Gasanlage, diese in Abständen von längstens 12 Jahren von befugten Fachleuten wiederkehrend überprüfen zu lassen.


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