Wenn Sie bei mehr als einem oder unterschiedlichen Bürgerenergiemodellen beteiligt sein möchten, sollten Sie folgendes beachten:
Sie können an maximal 5 Bürgerenergiemodellen beteiligt sein.
Änderungen gelten erst ab dem nächsten Kalendertag.
Sie können mit Ihrer Verbrauchs- oder Erzeugungsanlage an bis zu 5 Peer-to-Peer, Eigenversorgungsanlagen, Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen, Erneuerbare-Energiegemeinschaften oder Bürgerenergiegemeinschaften beteiligt sein.
Gültig ist die Änderung ab dem nächsten Kalendertag, sofern der neue Teilnahmefaktor zwischen 9:00 und 17:00 Uhr des Vortages bei uns eintrifft.