Paar mit Laptop

Mehrfachteilnahme bei Bürgerenergiemodellen

Sie möchten an mehreren Bürgerenergiemodellen beteiligt sein.

Wenn Sie bei mehr als einem oder unterschiedlichen Bürgerenergiemodellen beteiligt sein möchten, sollten Sie folgendes beachten:

  • Sie können an maximal 5 Bürgerenergiemodellen beteiligt sein.

  • Änderungen gelten erst ab dem nächsten Kalendertag.

Sie können mit Ihrer Verbrauchs- oder Erzeugungsanlage an bis zu 5 Peer-to-Peer, Eigenversorgungsanlagen, Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen, Erneuerbare-Energiegemeinschaften oder Bürgerenergiegemeinschaften beteiligt sein. 

  • Für die Anmeldung Ihres Zählpunktes teilen Sie uns den gewünschten Teilnahmefaktor mit. Dieser gibt an, mit wie viel Prozent der Erzeugung/des Verbrauches (laut Messung) der Zählpunkt an den Bürgerenergiemodellen beteiligt ist. 
  • Der Prozentsatz wird zwischen den Bürgerenergiemodellen und den Teilnehmenden festgelegt.
  • Je Bürgerenergiemodell und Zählpunkt kann pro Tag eine Änderung gemeldet werden. Diese Änderung liegt in der Verantwortung des Betreibers des Bürgerenergiemodells.
  • Für den Netzbetreiber ist keine Zustimmung des Kunden/der Kundin erforderlich. Für den Zählpunkt darf die Summe der einzelnen Beteiligungen 100 Prozent nicht überschreiten und nicht weniger als 1 Prozent betragen. 

Gültig ist die Änderung ab dem nächsten Kalendertag, sofern der neue Teilnahmefaktor zwischen 9:00 und 17:00 Uhr des Vortages bei uns eintrifft.

Anmeldung eines Bürgerenergiemodells

Mehr zum Thema Bürgerenergiemodelle

Nahbereich und Zonierungen

Die Nahbereiche werden in 7 Zonen unterteilt. Je nach Bürgerenergiemodell kommen unterschiedliche Zonen zum Einsatz. Die Netzentgeltreduktion richtet sich aktuell nach der Art des Bürgerenergiemodells.
Nahbereich

Zusatzvereinbarungen für Bürgerenergiemodelle

Was es alles zwischen den Teilnehmenden einer Energiegemeinschaft, der Netz NÖ und/oder Ihrem Energielieferanten zu vereinbaren gibt, erfahren Sie hier.
Zusatzvereinbarungen