Was kann ein Smart Meter zum Unterschied zu meinem bisherigen Zähler?
Neben der Erfassung von Verbrauchswerten (=Zählerstände) in unterschiedlichen Zeitintervallen verfügen diese Zähler, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, über eine Reihe von Zusatz-Funktionen:
- Fernablesung durch den Netzbetreiber
- Anzeige der gespeicherten Verbrauchswerte am Smart Meter-Display
- Schnittstelle für erweiterte Funktionen für den Kunden (z.B. Home Display, Energiemanagement-Systeme)
- Messung von Energie-Bezug und -Lieferung
- Freigabe und Unterbrechung der Anlage aus der Ferne
Wie genau arbeitet dieser Smart Meter?
Der Zähler besitzt neben einer europäischen Zulassung auch eine österreichische Zulassung durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV).
Auf Basis dieser Zulassung werden alle Zähler geeicht und mit einer Eichplombe versehen.
Erst dann dürfen sie als Verrechnungszähler eingesetzt werden.
Die Genauigkeit der Zähler entspricht den europäischen Vorgaben.
Sind die Zähler geeicht und für welchen Zeitraum gilt das?
Elektronische Stromzähler haben in Österreich zehn Jahre Eichfrist, sprich der Zähler verliert somit nach zehn Jahren im Netz seine Eichgültigkeit. Zur Verlängerung der Nacheichzeit gibt es zwei Möglichkeiten:
- Tausch des Zählers oder Nacheichung des Zählers inkl. einer 100% messtechnischen Prüfung. Anschließend darf das Gerät für weitere zehn Jahre im Netz eingesetzt werden.
- Als Alternative besteht noch die Möglichkeit die Eichgültigkeit mittels eines Stichprobenverfahrens um jeweils fünf Jahre zu verlängern. Netz Niederösterreich wendet diese wirtschaftliche Möglichkeit an.