In Österreich kann jeder seinen Energielieferanten frei wählen, denn seit 1. Oktober 2001 ist der heimische Strom- und Gasmarkt geöffnet.
Welche Möglichkeiten haben Sie im liberalisierten Markt?
Im liberalisierten Markt unterscheidet man zwischen Netzbetreiber und Energielieferant. Der für Sie zuständige Netzbetreiber wird durch Ihren Wohnsitz bzw. Standort festgelegt. Ihr Netzbetreiber sorgt für die sichere Energieversorgung in seinem Gebiet zu behördlich festgelegten Tarifen und zu den behördlich genehmigten Allgemeinen Bedingungen.
Natürlich benötigen Sie aber auch einen Energielieferanten. Sie haben das Recht, die von Ihnen benötigte Energie von einem Energielieferanten Ihrer Wahl zu beziehen. Dazu schließen Sie mit dem Energielieferanten einen eigenen Energieliefervertrag ab. Alle Energielieferanten stehen in den Bereichen Handel und Vertrieb im freien Wettbewerb.
Was muss ich wissen, um wechseln zu können?
Wenn Sie einen Lieferanten ausgewählt haben, müssen Sie mit ihm einen Liefervertrag abschließen. Der neue Lieferant kann dann von Ihnen bevollmächtigt werden, den Lieferantenwechsel für Sie durchzuführen. In diesem Fall regelt der Lieferant in Ihrem Namen alle notwendigen Schritte beim Netzbetreiber für Ihren Wechsel. Dies ist für Sie mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.
Dabei ist es hilfreich Ihre Kundenanlage eindeutig zu identifizieren. Das erfolgt über die so genannte Zählpunktbezeichnung – eine 33-stellige Nummer, die auf Ihrer Rechnung ausgewiesen ist.
Informationen über mögliche Lieferanten finden Sie im Internet, in Zeitungen und Zeitschriften. Die Energie-Control GmbH erstellt Strompreisvergleiche für Endverbraucher und veröffentlicht diese unter e-control.at.