Rückerstattung pauschales Netzzutrittsentgelt für Erzeugungsanlagen

Rückerstattung pauschales Netzzutrittsentgelt für Erzeugungsanlagen

Rückerstattung bereits im Gange.
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine nachhaltige Energieproduktion entschieden haben. Sie sind damit ein wichtiger Teil auf dem Weg in eine erneuerbare Energiezukunft.
 
Gute Neuigkeiten: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass das Netzzutrittsentgelt für erneuerbare Anlagen, etwa für Photovoltaik-Anlagen, nur in bestimmten Fällen verrechnet werden darf.
Die Netz NÖ wird daher das pauschale Netzzutrittsentgelt rückerstatten.
 
Alle betroffene Kundinnen und Kunden erhalten von uns ein Schreiben. Die Rückerstattung ist bereits im Gange.