Rückerstattung pauschales Netzzutrittsentgelt für Erzeugungsanlagen

Rückerstattung pauschales Netzzutrittsentgelt für Erzeugungsanlagen

Notwendige Vorbereitungen bereits im Gange.
Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zwischen dem Flughafen Wien und den Wiener Netzen hat der Oberste Gerichtshof (OGH) festgestellt, dass ein Netzzutrittsentgelt für Betreiberinnen und Betreibern von Erzeugungsanlagen, wie Photovoltaik-Anlagen, nur in bestimmten Fällen, beispielsweise bei baulichen Maßnahmen, zu verrechnen ist. 

Die Netz NÖ wird daher allen betroffenen Kundinnen und Kunden das Netzzutrittsentgelt rückerstatten. Die notwendigen Vorbereitungen dafür sind bereits im Gange.
 
Als betroffene Kundinnen und Kunden müssen Sie also im Moment nichts weiter tun und werden in den nächsten Wochen von uns verständigt.