Mit den im Juni 2003 verabschiedeten Richtlinien 2003/54/EG und 2003/55/EG hat der europäische Gesetzgeber die vollständige Öffnung der Elektrizitäts- und Gasmärkte der EU-Mitgliedsstaaten sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs angeordnet.
Dies hat für Sie folgende Auswirkungen:
- Als Strom- oder Gaskunde können sie Ihren Energielieferanten frei wählen
- Schaffung einer nationalen Regulierungsbehörde, die die Aufsicht über den Strom- und Gasmarkt ausübt (www.e-control.at)
- Gesellschaftrechtliche Entflechtung des Netzbetreibers von den übrigen Funktionen eines Elektrizitäts- bzw. Gasversorgungsunternehmen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit