Warum werden Smart Meter installiert?
Ein langfristiges Ziel ist die Reduktion des Energieverbrauchs und der mit der Energieerzeugung verbundenen CO2-Emissionen zur Erreichung der Klimaziele.
Der Grundgedanke, welcher hinter der Einführung von Smart Meter steht, ist die Idee, Kunden/Kundinnen auf Wunsch, zeitnah Informationen zu ihrem Stromverbrauch zur Verfügung zu stellen. Damit soll das Energiebewusstsein gestärkt werden und zu einem effizienteren Umgang mit Strom anregen.
Um Verbrauchsinformationen für Kunden aufbereiten und übermitteln zu können, müssen diese auch zentral den Netzbetreibern zur Verfügung stehen. Da mit der derzeitigen Zählertechnologie eine Fernauslesung nicht möglich ist, bedarf es einer Technologie, die Information und Kommunikation vereint.
Wie sehen in Bezug auf Smart Meter die rechtlichen Grundlagen aus?
2009 haben alle EU-Staaten gemeinsam beschlossen bis 2020 Smart Meter in Europa einzuführen.
In Österreich wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass bis Ende 2020 mindestens 80% dieser intelligenten Messgeräte getauscht werden müssen.
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen folgendermaßen aus:
- 3. EU-Binnenmarktpaket: Grundsätzliche Regelung der Energiewirtschaft in Europa
- ElWOG = Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz: Regelung der generellen Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer in Österreich
- Intelligente Messgeräte Anforderungsverordnung 2011 (IMA-VO 2011): Definition des Mindest-Funktionsumfanges von Smart Meter in Österreich
- Intelligente Messgeräte Einführungsverordnung (IME-VO 2017): Regelung der Smart Meter Einführung für Netzbetreiber in Österreich
- Datenformat- und Verbrauchsinformationsdarstellungs-VO 2012 (DAVID-VO 2012): Darstellung und Austausch der Smart Meter Daten zwischen Kunden, Netzbetreiber und Energielieferant
- Allgemeine Verteilernetzbedingungen Strom der Netz Niederösterreich GmbH: Auf dieser Grundlage werden die Netzzugangsverträge zwischen Netzbetreiber und Kunden abgeschlossen
- Sonstige Marktregeln Strom: Kapitel 1 – Begriffsbestimmungen
Opt-out - was bedeutet das für mich als Kunde/Kundin?
Laut §83 ElWOG muss ich keinen intelligenten Zähler nehmen - bleibt mein derzeitiger Zähler oder bekomme ich trotzdem einen neuen/anderen analogen Zähler?
Der Tausch auf einen Smart Meter ist per Gesetz vorgeschrieben!
Möchte ein(e) Kunde/Kundin kein intelligentes Messgerät erhalten, ist dieser Wunsch gemäß ElWOG §83.1. zu berücksichtigen. Entsprechend der Intelligenten Messgeräte Einführungsverordnung und den von der Regulierungsbehörde E-Control veröffentlichten Sonstigen Marktregeln Strom können sich Kunden gegen Funktionalitäten eines Smart Meter entscheiden, allerdings nicht gegen die Installation eines neuen Zählers (=digitaler Zähler) sowie einer Fernauslesung von Verbrauchswerten (=Zählerständen) für Verrechnungszwecke an sich.
Die Umsetzung eines Opt-out Wunsches wird technisch so realisiert, dass die Aufzeichnung von 15 Minuten-, Tages- und Monats-Verbrauchswerten im Zähler sowie die Abschalt- bzw. Leistungsbegrenzungsfunktion deaktiviert werden!
Somit handelt es sich um einen normalen elektronischen Zähler mit Kommunikationsanbindung, wie er bereits seit Jahren bei Gewerbekunden in Verwendung ist, und aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht verweigert werden kann.
Kunden und Kundinnen, die sich für Opt-out entscheiden, bekommen dies am Zähler angezeigt.
Terminvereinbarungen für Zähler-Ablesungen entfallen, Zähler-Selbstablesungen sind nicht mehr erforderlich.