contact.flapout.text
Die Bundesregierung hat auch einen Stromkostenzuschuss für Personen gewährt, die ihr Gewerbe oder Ihre Land- und Forstwirtschaft an der Hauptwohnsitzadresse haben. Anträge für diese Stromkostenbremse konnten zwischen 17.04.und 31.05 2023 bei der Bundesregierung eingereicht werden (Link zum Antrag: https://www.stromkostenzuschuss.gv.at/lufg/antrag).
Ab 01.06.2023 sind diese Anträge auf Grund des § 6b Abs. 2 des Stromkostenzuschussgesetzes nicht mehr möglich. Möchten Sie dennoch ihr bestehendes Lastprofil von Haushalt auf Gewerbe oder Land- und Forstwirtschaft ändern, dann können Sie das unter "Lastprofil auf Land- Forstwirtschaft oder Gerwerbe ändern" tun.
Seit 01.12.2022 gibt es den Stromkostenzuschuss für Haushaltskunden. Hier finden Sie nähere Informationen zum Stromkostenzuschuss. Wenn Sie früher in der Landwirtschaft oder als Gewerbebetrieb tätig waren und Ihr Lastprofil auf Haushalt umstellen möchten, sind Sie hier richtig. Gerne führen wir die gewünschte Änderung für Sie durch. Bitte füllen Sie pro Stromanlage dazu das untenstehende Formular "Lastprofil auf Haushalt ändern" einmal aus.
Vom Stromkostenzuschuss des Bundes (auch bekannt als Stromkostenbremse oder Strompreisdeckelung) profitieren alle Privatpersonen, die einen aufrechten Stromliefervertrag mit einem Energielieferanten haben und auf Ihrem Zählpunkt ein Haushalts-Lastprofil zugeordnet haben. Vereine oder Betriebe sind von der Stromkostenbremse ausgenommen.
Der Stromkostenzuschuss orientiert sich an dem durchschnittlichen Verbrauch eines österreichischen 3-köpfigen Haushaltes. Haushalte, in denen mehr als drei Personen leben, können auf Antrag ein zusätzliches Kontingent beantragen, um mehr als 2.900 kWh gefördert zu bekommen.
Die Gesamtkosten für Strom setzen sich aus mehreren Teilen zusammen: Energiepreis in Cent/kWh, Netzentgelte (Systemnutzungsentgelte) sowie Steuern und Abgaben. Der Stromkostenzuschuss bezieht sich auf den Netto-Energiepreis.
Der Stromkostenzuschuss reduziert den Energiepreis um maximal 30 Cent netto pro kWh, außer die Energiepreisuntergrenze von 10 Cent wird bereits mit einem geringeren Zuschuss erreicht. Ab einem Verbrauch von mehr als 2.900 kWh pro Jahr gilt der normale Energiepreis je nach abgeschlossenem Tarif.
Pro kWh werden maximal 30 Cent netto gefördert. Sollte der Energiepreis z. B. 45 Cent netto pro Kilowattstunde (kWh) betragen, wird der maximale Zuschuss von 30 Cent netto je nach Ihren hinterlegten Zahlungseinstellungen auf Ihren Abrechnungen ausgewiesen und abgezogen - die kWh aus der geförderten Strommenge kostet dann also 15 Cent netto.
Wenn der maximale Zuschuss von 30 Cent netto pro kWh für maximale Menge von 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr voll ausgeschöpft werden muss, weil der Haushalt vor Inkrafttreten der Maßnahme einen hohen Energiepreis zu zahlen hatte, erspart sich ein Haushalt also bis zu 870 Euro im Jahr.