Nutzungsmöglichkeiten im Überblick
Im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG-Paket, BGBI I Nr. 150/2021) ist die Umsetzung von erneuerbaren Energiegemeinschaften in Österreich geregelt.
Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte und Informationen für die gemeinsame und lokale Nutzung von erneuerbarer Energie zusammengefasst.
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen
Bisher konnten sich Energiegemeinschaften als sogenannte „
gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen“ in Mehrfamilienhäusern bilden. Jeder Teilnehmer ist dabei eigenständiger Netzbenutzer mit eigener Messung. Die Teilnehmer verwerten ihre Anteile aus der Erzeugungsanlage direkt innerhalb des Objektes. Das öffentliche Netz wird dafür nicht gebraucht, daher entfällt für diese Anteile die Verrechnung von Netzentgelten und zugehörigen Abgaben. Der Mehrbedarf an Strom kommt aus dem öffentlichen Netz und unterliegt der gewöhnlichen Verrechnung.
Erneuerbare Energiegemeinschaften
Entsprechend dem EAG-Paket können Energiegemeinschaften nicht nur innerhalb von Objekten gebildet werden, sondern auch im „Nahbereich“, z.B. innerhalb von Gemeinden oder Siedlungen. Ziel ist es, Energie aus der Region, z.B. aus einer Photovoltaikanlage, direkt im „Nahebereich“ zu verwerten.
Die Erzeugungsanlage und die Teilnehmer sind über das öffentliche Netz miteinander verbunden. Die Zuordnung der Energie auf die einzelnen Verbraucher der Energiegemeinschaft erfolgt wie bei den gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen. Das öffentliche Netz wird dafür nur teilweise beansprucht. Daher wird für diese Anteile ein reduziertes Netzentgelt, nämlich der Ortsnetztarif, verrechnet. Zusätzlich gelten Erleichterungen bei den Abgaben.
Der verbleibende Restnetzbezug kommt weiterhin aus dem öffentlichen Netz und unterliegt der gewöhnlichen Verrechnung. Jeder Teilnehmer kann für diesen Restnetzbezug seinen Energieversorger individuell frei wählen.
Ausdehnung des Nahebereiches
Innerhalb des Konzessionsgebietes eines Netzbetreibers gibt es zwei unterschiedliche Grenzen für Nahebereiche:
- Der „lokale“ Nahebereich ist der Einzugsbereich einer Trafostation. Die Erzeugungsanlage und die Teilnehmer der Gemeinschaft sind über das Niederspannungs-Ortsnetz einer Trafostation verbunden.
- Der „regionale“ Nahebereich geht über den Bereich einer Trafostation hinaus. Um die Erzeugungsanlage und der Teilnehmer miteinander zu verbinden, werden auch regionale Mittelspannungsleitungen gebraucht.
Dementsprechend kommen auch zwei unterschiedliche Ortsnetztarife zur Anwendung: Für die Teilnehmer einer „lokalen“ Energiegemeinschaft gilt ein reduzierter „lokaler“ Ortsnetztarif. Für Teilnehmer einer „regionalen“ Energiegemeinschaft gilt ein etwas höherer „regionaler“ Ortsnetztarif.
Die Regeln für die vergünstigte Abrechnung sind von der Regulierungsbehörde E-Control mit Verordnung festgelegt.
Damit Sie auf einfache Art und Weise den Nahebereich Ihrer Verbrauchs- oder Erzeugungsanlage herausfinden können, stellen wir Ihnen eine Online Abfrage zur Verfügung.
Mit der Eingabe Ihrer Zählpunktnummer erfahren Sie von welcher Trafostation oder von welchem Umspannwerk Sie versorgt werden. Aus Basis dieser Information können Sie prüfen, ob für Ihre angedachte Energiegemeinschaft der "lokale" oder der "regionale" Tarif zu Tragen kommt. Der „lokale“ Tarif kommt nur innerhalb desselben Trafostations-Bereiches im selben Umspannwerks-Bereich zur Anwendung. Der „regionale“ Tarif kommt nur innerhalb desselben Umspannwerks-Bereiches zur Anwendung.
Quick Check zur Nahebereichsabfrage
Smart Meter als Voraussetzung
Voraussetzung für eine genaue Aufteilung von erzeugter und verbrauchter Energie auf die Teilnehmer einer Energiegemeinschaft ist ein Smart Meter. Der Smart Meter misst im ¼-Stunden-Raster die Energie der Teilnehmer (Erzeugung und Verbrauch) und ermöglicht so eine zeitgenaue Zuordnung. Informationen über den aktuellen Stand beim Smart Meter Rollout
finden Sie hier.
Bürgerenergiegemeinschaften
Eine weitere Möglichkeit der direkten Zuordnung von Energieerzeugung und Verbrauch bilden Bürgerenergiegemeinschaften. Auch diese sind im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geregelt.
Der Unterschied zu Erneuerbaren Energiegemeinschaften besteht darin, dass hier keine lokalen Einschränkungen bestehen. Verbraucher und Erzeugungsanlage müssen also nicht in einem räumlichen Nahebereich liegen. Außerdem muss der Strom nicht ausschließlich aus erneuerbaren Technologien stammen.
Da bei Bürgerenergiegemeinschaften das gesamte öffentliche Netz – je nach Ausdehnung über viele Netzebenen und möglicherweise auch unterschiedliche Netzbetreiber – beansprucht wird, ist auch kein verminderter Netztarif vorgesehen.
Weiterführende Auskünfte zu Energiegemeinschaften findet man unter:
Für Fragen zu geplanten Gemeinschaften wenden Sie sich an
energiegemeinschaften@netz-noe.at
Eines ist heute schon klar: Mitglieder einer erneuerbaren Energiegemeinschaft werden die größten Vorteile bei kleinräumigen „lokalen“ erneuerbaren Energiegemeinschaften haben. Für eine rasche Umsetzung ist eine Zuordnung von einer Erzeugungsanlage zu mehreren Verbrauchsanlagen sinnvoll. Künftig werden auch mehrere Erzeugungsanlagen und mehreren Verbrauchsanlagen zusammenwirken können. Die Höhe der vergünstigten Ortstarife wird dabei noch von der Regulierungsbehörde (E-Control) per Verordnung festgelegt werden.