Finden Sie hier Informationen, warum es für den Betrieb einer Erzeugungsanlage unbedingt nötig ist einen aufrechten Netzzugangsvertrag zu haben.
Was bedeutet "Einspeisung ohne gültigen Netzzugangsvertrag"?
Was bedeutet "höhere Einspeisung als vereinbart?"
Sie speisen Strom ins öffentliche Netz ein, haben aber keine gültige Vereinbarung mit uns als Ihrem Netzbetreiber.
Ihre Erzeugungsanlage ist an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. Um die Stabilität und Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ist es für uns als Netzbetreiber erforderlich mit korrekten Angaben zu planen.
Schalten Sie Ihre Anlage ab und stellen Sie einen Antrag auf Netzzugang, so können wir Ihre Einspeisung sicher in den Betrieb unseres Netzes einplanen. Wir senden Ihnen im Anschluss ein Angebot zu. Danach kann Ihr Elektro-Unternehmen die Inbetriebnahme beantragen. Hier sind die wesentlichen Schritte zusammengefasst.
Ihre Anlage speist mehr Strom ein, als im Netzzugangsvertrag mit uns vereinbart wurde.
Ihre Erzeugungsanlage ist an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. Um die Stabilität und Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ist es für uns als Netzbetreiber erforderlich mit korrekten Angaben zu planen.
Wenn Sie Ihre Anlage erweitert haben, schalten Sie die neuen Anlagenteile ab und stellen Sie oder Ihr Elektro-Unternehmen einen Antrag für die Erweiterung Ihrer Anlage. Wir überprüfen die Möglichkeiten und lassen Ihnen ein entsprechendes Angebot zukommen. Bis zur Erteilung der Betriebserlaubnis dürfen neue Anlageteile nicht in Betrieb genommen beziehungsweise die Einspeiseleistung nicht erhöht werden.
Bitte wenden Sie sich an Ihr Elektro-Unternehmen, um die Konfiguration Ihrer Anlage zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Sobald die Einstellungen vorgenommen oder die erweiterte Anlage außer Betrieb genommen wurde, brauchen Sie nichts weiter zu tun.
Die Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ (eNu) bietet hier weitere Informationen rund um das Thema Photovoltaik.
Werfen Sie einen Blick in unsere FAQ.
Aktuell oft geklickt:
Auch wenn Sie den Großteil Ihres erzeugten Stroms selbst verbrauchen, ist der Abschluss eines Energie-Abnahmevertrags gesetzlich vorgeschrieben. Nur so dürfen Sie Strom produzieren und erhalten für den eingespeisten Teil auch eine Vergütung.
Schließen Sie rasch einen neuen Vertrag mit einem Energielieferanten Ihrer Wahl ab. Wenn nach Ablauf einer Frist kein neuer Vertrag vorliegt, müssen wir Ihre gesamte elektrische Anlage (Bezug und Einspeisung) sperren. Danach ist weder Einspeisung ins Netz noch Strombezug möglich.
Die Kosten hängen von der Größe Ihrer Anlage und Ihrem Netzanschluss ab. Details finden Sie im Netzzugangsvertrag. Für kleinere Anlagen, bei denen keine Änderung am Hausanschluss nötig ist, entstehen in der Regel keine Kosten.