PV-Modul an einem Balkon an einem Holzhaus.

Balkonkraftwerke oder Kleinsterzeugungsanlagen

Auch kleine Erzeugungsanlagen machen einen Unterschied für unsere Energiezukunft.
Ich möchte meinen Balkon für die Stromerzeugung nutzen. Brauche ich dafür einen Netzzugangsvertrag?
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Bernd Balkon
Wohnungsmieter

Auch bei einer kleinen Anlage bis 0,8 kVA, sogenannten Kleinsterzeugungsanlagen oder Balkonmodulen, ist eine Meldung auf unserem Kunden Portal für den Netzanschluss nötig. Einen eigenen Netzzugangsvertrag brauchen Sie dafür nicht. Damit ein sicherer Betrieb gewährleistet ist, empfehlen wir auch hier die Unterstützung durch einen konzessionierten Fachbetrieb.   

Diese Punkte gilt es zu beachten:

  1. Nachdem Sie die Anlage bei uns gemeldet haben, senden wir Ihnen eine Bestätigung zu. Danach können Sie die Anlage in Betrieb nehmen. 

  2. Die Kleinsterzeugungsanlage muss über einen Konformitätsnachweis einer zertifizierten Prüfstelle verfügen, dass die ENS (selbsttätig wirkende Freischaltstelle), die normativen Anforderungen, erfüllt. Akzeptiert werden Prüfungen nach den Regelwerken TOR Stromerzeugungsanlagen. Dies dient zu Ihrer Sicherheit, die jener Ihrer Anlage und Ihrer Versorgung, sowie der Stabilität des Netzes.

  3. Für die Kleinsterzeugungsanlage benötigen Sie keinen Stromabnahmevertrag, da Sie mit dem Balkonmodul Ihren Eigenverbrauch abdecken möchten. Eine Abgeltung der allfällig ins öffentliche Netz eingespeisten Energie ist dann nicht vorgesehen. Wenn Sie aber eine Vergütung für Ihren Überschuss möchten, benötigen Sie einen Abnahmevertrag mit einem Energielieferanten. Die müssten Sie aber bereits bei der Erstanmeldung bekannt geben oder eine Neuanmeldung erwirken.

  4. Als Betreiberin oder Betreiber der Kleinsterzeugungsanlage sind Sie selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Elektroinstallation für den sicheren und vorschriftsmäßigen Betrieb der Kleinsterzeugungsanlage geeignet ist. Ziehen Sie daher unbedingt vor der Installation einen Elektrotechnikbetrieb bei.

  5. Wir nehmen den Anschluss der Kleinsterzeugungsanlage lediglich zur Kenntnis. Bei einer Erhöhung der Anschlussleistung über 0,8 kVA (800 Watt in Summe) ist ein Antrag auf Netzanschluss erforderlich. Eine bloße Anmeldung reicht nicht aus. Mehr Informationen unter Photovoltaik- und Haushaltsanlagen.

  6. Sie müssen die Bedingungen zum erleichterten Zutritt von Kleinsterzeugungsanlagen gemäß TOR Stromerzeugungsanlagen für die Bestandsdauer der Anlage einhalten.
Nutzen Sie das Kunden Portal für die Anmeldung der Anlage

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