Mann lädt sein E-Auto vor seinem Haus.

Meldepflichtige Geräte

Sie möchten eine E-Ladestation, eine Wärmepumpe oder ein Klimagerät installieren? Lesen Sie hier was es dabei zu beachten gibt.
Ich möchte Energie so effizient wie möglich nutzen: deshalb möchte ich auf E-Auto und Wärmepumpe umrüsten.
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Elfi Effizienz
Hausbesitzerin

Die Umstellung von fossilen Energieträgern im Mobilitäts- und Wärmebereich auf Strom bedeutet eine Herausforderung für die Stromnetze. Der erhöhte Leistungsbedarf dieser zusätzlichen Verbraucher muss in den Netzkapazitäten bedacht und zur Verfügung gestellt werden.

Um die jeweilige Netzsituation einschätzen zu können, muss die Installation einer Wallbox (private Ladestation), einer Wärmepumpe oder eines Klimagerätes bei der Netz NÖ gemeldet werden. Diese können Sie selbst über das Kunden Portal vornehmen oder durch Ihren Installations- oder Elektrikerbetrieb.

Anschluss privater Ladestationen

  • Der Anschluss von Ladeeinrichtungen mit einer Leistung größer 3,7 kW (3,68 kVA) ist bei der Netz NÖ zu melden. Auch mobile Ladeeinrichtungen sind auf Grund regulatorischer Vorgaben zu melden.
  • Der Anschluss einer Ladestation mit einer Leistung bis 11 kW (3-phasig) je Netzanschlusspunkt ist grundsätzlich möglich.
    Damit das Laden Ihres Elektroautos mit dem Standardzähler kostengünstig möglich ist, verwenden Sie zum Laden eine Standard-Steckdose (16A) oder eine Heimladestation mit einer Ladeleistung von maximal 11 kW (16A-Wallbox; 3,7 kW / 1-phasig oder 11 kW / 3-phasig).
  • Sollten Sie mit einer Leistung von mehr als 11 kW (zum Beispiel 22 kW mit einer 32A-Wallbox) zu Hause laden wollen, ist eine gesonderte Netzbeurteilung erforderlich. Ihre Bezugsanlage wird auf einen leistungsgemessenen Tarif umgestellt. Für den Anschluss Ihrer Ladestation senden wir Ihnen ein Angebot für einen Netzzugangsvertrag, in dem wir Sie über die Bedingungen und Kosten für diesen Anschluss informieren. Bitte wenden Sie sich dazu auch an Ihr Elektro-Unternehmen. Dieses überprüft die Inneninstallation und den Zählerplatz, ob das Laden mit hoher Leistung sicher möglich ist.
  • Für Schnellladen mit Gleichstrom ist in der Regel der Anschluss der Ladestation direkt an einer Trafostation erforderlich. Dazu ist ebenfalls eine gesonderte Netzbeurteilung nötig. Ist diese abgeschlossen, senden wir Ihnen ein Angebot für einen Netzzugangsvertrag mit den Bedingungen und Kosten für den Netzanschluss zu.

Tipp: Gut fürs Netz, gut für die Batterie

Je langsamer (mit weniger Ladeleistung) ein E-Fahrzeug geladen wird, desto batterieschonender und kostengünstiger ist es für Sie. Auf die Netzauslastung wirkt es sich ebenfalls positiv aus.

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Wärmepumpe vor roter Backsteinwand, hinter Apfelbaum

Wärmepumpen und Klimageräte

  • Ab einer elektrischen Anschlussleistung über 3,68 kVA (gemeint ist die Summenleistung aus Kompressor + Heizstab) ist eine Wärmepumpe (oder ein Klimagerät) bei der Netz NÖ meldepflichtig. Hinweis: Sofern ein Heizstab im Gerät verbaut ist, wird diese Leistung bei der Anschlussleistungsberechnung berücksichtigt.
  • Ab einer Summenleistung von 10 kVA bedarf es einer Prüfung und Genehmigung durch die Netz NÖ.
  • Sollte eine Wärmepumpe zu einem späteren Zeitpunkt erneuert oder ausgetauscht werden, so müssen Sie dies auch bei der Netz NÖ melden.

Bitte beachten Sie, dass das Gerät, sollte eine Meldepflicht bestehen, erst nach der Meldung und schriftlicher Bewilligung durch die Netz NÖ errichtet werden darf.

Hinweis

Um Komplikationen zu vermeiden, empfehlen wir sich vor dem Kauf einer Wärmepumpe/Klimagerät über die in Österreich geltenden TOR Bestimmungen bei Ihrem Elektro- und/oder Installationsbetrieb zu informieren, so dass diese auch anschlussfähig ist. 

Unkompliziert anmelden

In Österreich müssen Wärmepumpen mit einer Bemessungsleistung über 3,68 kVA der zuständigen Verteilnetzbetreiberin gemeldet werden, gemäß den Technischen und Organisatorischen Regeln für Betreiberinnen von Verteilernetzen (TOR). Diese Meldung erfolgt über das Kunden Portal.

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