Die Umstellung von fossilen Energieträgern im Mobilitäts- und Wärmebereich auf Strom bedeutet eine Herausforderung für die Stromnetze. Der erhöhte Leistungsbedarf dieser zusätzlichen Verbraucher muss in den Netzkapazitäten bedacht und zur Verfügung gestellt werden.
Um die jeweilige Netzsituation einschätzen zu können, muss die Installation einer Wallbox (private Ladestation), einer Wärmepumpe oder eines Klimagerätes bei der Netz NÖ gemeldet werden. Diese können Sie selbst über das Kunden Portal vornehmen oder durch Ihren Installations- oder Elektrikerbetrieb.
Je langsamer (mit weniger Ladeleistung) ein E-Fahrzeug geladen wird, desto batterieschonender und kostengünstiger ist es für Sie. Auf die Netzauslastung wirkt es sich ebenfalls positiv aus.
Bitte beachten Sie, dass das Gerät, sollte eine Meldepflicht bestehen, erst nach der Meldung und schriftlicher Bewilligung durch die Netz NÖ errichtet werden darf.
Um Komplikationen zu vermeiden, empfehlen wir sich vor dem Kauf einer Wärmepumpe/Klimagerät über die in Österreich geltenden TOR Bestimmungen bei Ihrem Elektro- und/oder Installationsbetrieb zu informieren, so dass diese auch anschlussfähig ist.
In Österreich müssen Wärmepumpen mit einer Bemessungsleistung über 3,68 kVA der zuständigen Verteilnetzbetreiberin gemeldet werden, gemäß den Technischen und Organisatorischen Regeln für Betreiberinnen von Verteilernetzen (TOR). Diese Meldung erfolgt über das Kunden Portal.