Mehrfachteilnahme ab 08.04.2024
Ab 08.04.2024 ist die Teilnahme mit einer Verbrauchs- oder Erzeugungsanlage an mehr als einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage, Bürgerenergiegemeinschaft oder Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft zulässig. Die Teilnahme eines Zählpunktes bei bis zu max. 5 Energiegemeinschaften ist möglich.
Mit dem Anmeldeprozess (EC_REQ_ONL bzw. EC_REQ_OFF) ist dem Netzbetreiber der Teilnahmefaktor mitzuteilen. Dieser gibt an, mit welchem prozentuellen Anteil der Erzeugung bzw. des Verbrauches laut Messung die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft (GEA, EEG, BEG) erfolgt. Diese Vereinbarung ist zwischen den Teilnehmer:innen und der Energiegemeinschaft zu treffen.
Mit dem Prozess EC_PRTFACT_CHANGE kann der Teilnahmefaktor nach der Anmeldung geändert werden. Zulässig ist eine Änderung pro Tag und je Energiegemeinschaft und Zählpunkt. Diese Änderung liegt in der Verantwortung der Energiegemeinschaft.
Für den Netzbetreiber ist keine Zustimmung des Kunden erforderlich. Die Summe der Teilnahmefaktoren über alle Teilnahmen hinweg darf 100% nicht überschreiten und wird nicht durch den Netzbetreiber normiert. Bei der Angabe des Teilnahmefaktors sind keine Nachkommastellen zulässig und dieser muss mindestens 1 % betragen.
Als Prozessdatum vom Prozess EC_PRTFACT_CHANGE ist der nächste Kalendertag zulässig, sofern die Änderung zwischen 09:00 und 17:00 Uhr beim Netzbetreiber eintrifft.