Eine Energiegemeinschaft ist der Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur gemeinsamen Produktion und Verwertung von Energie.
In Österreich gibt es drei verschiedene Modelle, um die gemeinsame Nutzung von Erzeugungsanlagen zu ermöglichen.
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen sind in Österreich schon seit 2017 möglich. Grundlage für diese Variante ist, ein gemeinsames Grundstück, auf dem mehrere Personen gemeinsam Strom produzieren und verbrauchen. Ein typisches Anwendungsbeispiel dafür ist ein Mehrfamilienwohnhaus mit einer gemeinsamen Photovoltaikanlage am Dach. Bei dieser Variante wird die Energie innerhalb der Anlage produziert und verbraucht, somit kein öffentliches Netz zur Verteilung verwendet. Die Eigentumsverhältnisse (Eigentum, Miete, Genossenschaft) der Wohnhausanlage spielen für die Energiegemeinschaft keine Rolle.
Erneuerbare Energiegemeinschaften sind als ein Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft oder ähnliche Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit zu organisieren und haben aus zwei oder mehreren Personen zu bestehen. Das Ziel dabei ist, gemeinsam erneuerbare Energie zu produzieren und zu verbrauchen. Man unterscheidet dabei:
- Lokale Energiegemeinschaften, bei der alle Mitglieder über den gleichen Trafostationsbereich verbunden sind und
- Regionale Energiegemeinschaften, die über dasselbe Umspannwerk angeschlossen sind.
Bürgerenergiegemeinschaften sind wie Erneuerbare Energiegemeinschaften als Verein zu organisieren, sind aber nicht auf die Erzeugung erneuerbarer Energien beschränkt. Außerdem gibt es keine geografischen Eingrenzungen, sondern die Gemeinschaft kann sich über ganz Österreich und über mehrere Netzbetreiber erstrecken.
Welche Energiegemeinschaft ist für mich sinnvoll?
Welche Energiegemeinschaft für einen Betreiber die beste Wahl ist, hängt von der regionalen Verteilung der Teilnehmer der Energiegemeinschaft ab. Die Art der Energiegemeinschaft ist vor Errichtung festzulegen und kann später nicht mehr geändert werden. Folgende Energiegemeinschaften wurden in Österreich vom Gesetzgeber definiert:
- Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen
- Für Wohneinheiten von Wohnhausanlagen, die eine gemeinsame Hausanschlussleitung zum Netz des Verteilnetzbetreibers haben. Die eingespeiste Energie wird innerhalb der privaten Leitung der Wohnhausanlage verteilt, ohne das Netz des Netzbetreibers zu nutzen.
- Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften
- Lokale EEG – alle Teilnehmer werden von der gleichen Transformatorstation versorgt
- Regionale EEG – alle Teilnehmer werden von dem gleichen Umspannwerk versorgt
- Bürgerenergiegemeinschaften
- Teilnehmer werden von verschiedenen Umspannwerken oder verschiedenen Netzbetreibern versorgt
Welche Energiegemeinschaft hat welchen Netzkostenvorteil (Stand 1.5.2024)?
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen nützen für den selbsterzeugten und vor Ort verbrauchten Strom das öffentliche Netz nicht. Daher fallen für diese Mengen derzeit keine verbrauchsabhängigen Netznutzungsentgelte an.
Der Vorteil der teilnehmenden Berechtigten liegt in der Saldierung von Erzeugung und Verbrauch innerhalb der jeweiligen Viertelstunde.
Erneuerbare Energiegemeinschaften sind über den Lokal- oder Regionalbereich unseres Verteilernetzes verbunden. Die Erzeugungsanlage und die teilnehmenden Verbraucher einer EEG nützen daher nur einen Teil des öffentlichen Stromnetzes für die innerhalb der EEG zugeordneten Energiemenge. Daher wird für den verminderten Anteil der Netznutzung derzeit ein entsprechend reduziertes Netzentgelt, nämlich der „Ortsnetztarif“, verrechnet. Die Regeln und die Tarife für die vergünstigte Abrechnung (Ortsnetztarif für den „Lokalbereich“ und den „Regionalbereich“) wurden von der Regulierungsbehörde
E-Control mittels
Verordnung festgelegt.
Bürgerenergiegemeinschaften können das gesamte Stromnetz nutzen, daher wird für die innerhalb der BEG zugeordneten Energiemenge derzeit kein reduziertes Netzentgelt verrechnet.
Welche Vorteile habe ich davon, Teil einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft zu sein?
Erneuerbare Energie wird lokal erzeugt und verbraucht. Damit verringern die Teilnehmer gemeinsam Ihren CO²-Verbrauch und tragen zu einer nachhaltigen Energiezukunft bei.
Wirtschaftliche Vorteile für die Teilnehmer sind:
- Der Entfall oder die Reduktion der Netzkosten entsprechend dem geringeren Anteil der Netznutzung.
- Die autonome Festlegung eines „fairen Preises“ für die zwischen Einspeiser und Bezieher ausgetauschte Energie, unabhängig von sich ändernden Börsen- oder Marktpreisen.
- Eine damit einhergehende Stabilisierung der Energiekosten unabhängig von externen Faktoren.
Im Versorgungsbereich welcher Transformatorstation / Umspannwerk liegt mein Zählpunkt?
Diese Information wird in unserer
Nahbereichsabfrage angezeigt.
Wie gründe ich eine Energiegemeinschaft?
Welche Aufgaben sind von Netz NÖ bei einer Energiegemeinschaft zu erfüllen?
Neben der Verrechnung gemäß dem zwischen den Teilnehmern vereinbarten Teilnahmefaktor, muss der Netzbetreiber – sofern diese nicht ohnehin schon vorhanden sind - die messtechnischen Rahmenbedingungen schaffen, damit die entsprechenden Anlagen an der EEG teilnehmen können. Das betrifft die Installation von intelligenten Messgeräten und die regelmäßige und stabile Auslesung von Verbrauchsdaten aus diesen. Ebenso erstellt der Netzbetreiber Betreiberverträge und stellt die laufenden Prozesse zur Verfügung.
Wie kommt die Energiegemeinschaft zu den erforderlichen Daten?
Mit der Marktpartnerkennung und Gemeinschafts-ID haben Sie (oder ein von Ihnen beauftragter Dienstleister) den Zugriff auf sämtliche erforderliche Daten, die Sie über das
EDA Anwenderportal abrufen können. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich dort zuvor registrieren.
Für größere Energiegemeinschaften werden zusätzliche Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten der Energiegemeinschaft zur Verfügung gestellt.
Ich habe eine Photovoltaikanlage in meinem Einfamilienhaus am Land und eine Stadtwohnung. Kann ich eine Erneuerbare Energiegemeinschaft gründen?
Die beiden Anlagen (Einfamilienhaus und Stadtwohnung) müssen die allgemeinen Anforderungen an Energiegemeinschaften erfüllen. Darüber hinaus muss eine Energiegemeinschaft aus mindestens zwei Mitgliedern oder Gesellschaftern bestehen. Einzelpersonen können keine Energiegemeinschaft gründen.
Voraussetzungen für die Gründung einer Energiegemeinschaft
- Die Erfüllung der allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen zu Gründung, Betrieb und Teilnahme an einer Energiegemeinschaft. Dazu finden Sie hier weitere Informationen.
- Mindestens eine Energieerzeugungsanlage ist Teilnehmer der Energiegemeinschaft
- Die teilnehmenden Anlagen haben einen Netzzugangsvertrag und wurden in Betrieb genommen
- Die teilnehmenden Anlagen haben eine Messung mittels Smart Meter oder Lastprofilzähler – oder werden im Rahmen der Teilnahme auf einen kommunikativen Zähler umgestellt.
- Registrierung der Teilnehmer im Webportal des Netzbetreibers, zur Zustimmung zur Teilnahme
- Die Smart Meter der Teilnehmer sind auf „opt-in“ eingestellt (Speicherung von ¼-Stundenwerten)
Weitere Fragen und Antworten finden Sie
hier.