Rotes Laub mit grünem Blatt über morschen Stamm

Todesfall

Unser herzliches Beileid. Wir unterstützen Sie in dieser schwierigen Zeit bei administrativen Schritten.

Sollte die Anlage auf den oder die Verstorbene angemeldet sein, braucht es eine Kontaktaufnahme mit der Netz NÖ.

  • Abmeldung oder Demontage

  • Übernahme 

Da eine Anlage (Zähler) nicht auf eine verstorbene Person angemeldet bleiben darf, bieten sich nun drei Möglichkeiten an:

  • Abmeldung der Anlage (Zähler)
    Bei einer Abmeldung oder Kündigung beim Energielieferanten wird der Netzbetreiber automatisch informiert. Der Netzbetreiber bestätigt die Kündigung anschließend. Wenden Sie sich daher bitte an den Energielieferanten.
     
    Wichtig: Bitte senden Sie die Sterbeurkunde und den Verlassenschaftsbescheid beziehungsweise Einantwortungsbeschluss an den bestehenden Energielieferanten, damit dieser eine Abrechnung durchführen kann.

  • Demontage der Anlage (Zähler)
    Nur wenn Sie die Anlage (Zähler) demontieren möchten, geben Sie uns dies bitte über das Kunden Portal bekannt. Dort können Sie gleich die erforderlichen Unterlagen hochladen. Sie benötigen:
    • Sterbeurkunde
    • Verlassenschaftsbescheid beziehungsweise Einantwortungsbeschluss

  • Übernahme der Anlage (Zähler)
    Wenn die Immobilie von jemanden weiterhin genutzt wird, muss die Messeinrichtung (Zähler) umgemeldet werden. Bei einem Einzug ist der Abschluss eines Energieliefervertrages erforderlich, das kann nur der zukünftige Energielieferant durchführen. Der Netzbetreiber wird vom Energielieferanten über Ihre Anmeldung informiert und schließt den zugehörigen Netzvertrag automatisch ab. Sie erhalten vom Netzbetreiber ein Begrüßungsschreiben (Vertragsbestätigung).

    Wichtig: Bitte senden Sie die Sterbeurkunde und den Verlassenschaftsbescheid beziehungsweise Einantwortungsbeschluss an den bestehenden Energielieferanten, damit dieser eine Abrechnung durchführen kann.
Zögern Sie nicht uns bei offenen Fragen zu kontaktieren.

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