Sie planen umzuziehen oder möchten eine Ummeldung Ihres Anschlusses vornehmen? So klappt der Umzug ganz unkompliziert.
Als Kundin oder Kunde haben Sie, um Strom oder Gas zu beziehen, zwei Verträge: einen Energieliefer- und einen Netzvertrag. In beiden Fällen besteht eine 14-tägige Kündigungsfrist.
Bei Bekanntgabe Ihres Aus- oder Einzuges geben Sie bitte Ihren Zählerstand bekannt.
Bei einer Abmeldung/Kündigung Ihres Energieliefervertrages beim Energielieferanten wird der Netzbetreiber automatisch informiert. Der Netzbetreiber bestätigt die Kündigung anschließend.
Wird der Auszug beim Netzbetreiber gemeldet, informiert dieser umgekehrt den Energielieferanten. Die 14-tägige Kündigungsfrist gilt ab Meldedatum und die Abmeldung kann nicht rückwirkend durchgeführt werden.
Sie haben Ihre Netzrechnungen direkt von uns erhalten?
Vergessen Sie nicht, uns Ihre neue Adresse für Ihre Schlussrechnung bekannt zu geben. Nennen Sie uns dafür am einfachsten Ihre E-Mail-Adresse.
Hinweis
Meldet sich kein Einziehender bei uns oder einem Energielieferanten, können Zählerdemontagekosten für Sie entstehen. In diesem Fall erhalten Sie eine Rechnung vom Netzbetreiber.
Bei einem Einzug ist der Abschluss eines Energieliefervertrages erforderlich, das kann nur der Energielieferant durchführen. Der Netzbetreiber wird über Ihre Anmeldung informiert und schließt den zugehörigen Netzvertrag automatisch ab. Sie erhalten vom Netzbetreiber ein Begrüßungsschreiben (Vertragsbestätigung).