Sobald Sie einen Energielieferanten ausgewählt haben, schließen Sie mit diesem einen Vertrag ab. Im Zuge dessen können Sie diesen mit dem Lieferantenwechsel beauftragen. In diesem Fall regelt der Lieferant in Ihrem Namen alle notwendigen Schritte mit uns als Netzbetreiber für Ihren Wechsel. Dies ist für Sie mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.
Dabei ist es hilfreich Ihre Kundenanlage eindeutig zu identifizieren. Das erfolgt über den Zählpunkt – eine 33-stellige Nummer, die auf Ihrer Rechnung ausgewiesen ist.
Informationen über mögliche Lieferanten finden Sie im Internet, in Zeitungen und Zeitschriften. Die E-Control erstellt Strompreisvergleiche für Endverbraucherinnen und -verbraucher.
Mit der Öffnung des Strom- und Gasmarktes haben Sie als Kundin und Kunde die Möglichkeit Ihren Energielieferanten frei zu wählen. Der für Sie zuständige Netzbetreiber wird Ihnen aber weiterhin über Ihren Bezugsort zugewiesen.
Im liberalisierten Markt unterscheidet man zwischen Netzbetreiber und Energielieferant. Der für Sie zuständige Netzbetreiber wird durch Ihren Wohnsitz beziehungsweise Standort festgelegt. Ihr Netzbetreiber sorgt für die sichere Energieversorgung in seinem Gebiet zu behördlich festgelegten Netztarifen und zu den behördlich genehmigten Allgemeinen Verteilernetzbedingungen.
Zusätzlich benötigen Sie aber auch einen Energielieferanten. Sie haben das Recht, die von Ihnen benötigte Energie von einem Energielieferanten Ihrer Wahl zu beziehen. Alle Energielieferanten stehen im freien Wettbewerb.