Sie möchten ganz sicher gehen, dass Ihr Strom- oder Gaszähler auch korrekte Zahlen liefert. Dafür können Sie eine Überprüfung entweder durch die Netz NÖ beauftragen oder durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen.
Sollten sich die Fehlerwerte außerhalb der gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen, die in den Eichvorschriften für Elektrizitätszähler festgelegt sind befinden, übernimmt die Netz NÖ die Überprüfungskosten.
(Wartezeit: ca. 6 Wochen)
Die Prüfung des Zählers unterliegt den in den Eichvorschriften für Elektrizitätszähler festgelegten Prüfbedingungen. Die Ermittlung der Fehlerwerte erfolgt durch einen Vergleich mit einem Normalzähler, welcher alle 2 Jahre gegen das Normal des technisch-physikalischen Prüfdienstes des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen geprüft wird.
108,- (inkl. Ust) für Gaszähler
84,- Euro (inkl. USt) für mechanische und elektronische Stromzähler
(Wartezeit: ca. 10 Wochen)
Bei der Befundprüfung gemäß § 47 des Maß- und Eichgesetzes (MEG) BGBl. Nr. 152/1950, in der geltenden Fassung, erfolgt eine Bewertung der Verkehrsfähigkeit, mit der Aussage (Befundprüfschein) ob sich der Zähler innerhalb oder außerhalb der gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen befindet.
264,- Euro (inkl. USt) für mechanische Gaszähler
240,- Euro (inkl. USt) für mechanische Stromzähler
314,- Euro (inkl. Ust) für elektronische Zähler (Smart Meter)