Netz NÖ Monteur mit Schutzhandschuhen und Werkzeug beim Zählertausch.

Zählerüberprüfung

Sie halten Ihren Verbrauch im Auge und wollen sich von der Richtigkeit Ihres Zählers überzeugen?
Mein Energieverbrauch ist auf meiner Rechnung als ungewöhnlich hoch ausgewiesen. Ich habe aber nichts in meiner Wohnung verändert und möchte sicher gehen, dass der Zähler funktioniert.
Avatar einer 30-jährigen dunkehäutigen Frau mit schwarzen schulterlangen Haaren.
Zoe Zähler
Wohnungsmieterin

Sie möchten ganz sicher gehen, dass Ihr Strom- oder Gaszähler auch korrekte Zahlen liefert. Dafür können Sie eine Überprüfung entweder durch die Netz NÖ beauftragen oder durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen. 

Sollten sich die Fehlerwerte außerhalb der gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen, die in den Eichvorschriften für Elektrizitätszähler festgelegt sind befinden, übernimmt die Netz NÖ die Überprüfungskosten.

Zählerüberprüfung durch Netz NÖ

(Wartezeit: ca. 6 Wochen)

Die Prüfung des Zählers unterliegt den in den Eichvorschriften für Elektrizitätszähler festgelegten Prüfbedingungen. Die Ermittlung der Fehlerwerte erfolgt durch einen Vergleich mit einem Normalzähler, welcher alle 2 Jahre gegen das Normal des technisch-physikalischen Prüfdienstes des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen geprüft wird. 

108,- (inkl. Ust) für Gaszähler 

84,- Euro (inkl. USt) für mechanische und elektronische Stromzähler 

Befundprüfung durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

(Wartezeit: ca. 10 Wochen) 

Bei der Befundprüfung gemäß § 47 des Maß- und Eichgesetzes (MEG) BGBl. Nr. 152/1950, in der geltenden Fassung, erfolgt eine Bewertung der Verkehrsfähigkeit, mit der Aussage (Befundprüfschein) ob sich der Zähler innerhalb oder außerhalb der gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen befindet. 

264,- Euro (inkl. USt) für mechanische Gaszähler

240,- Euro (inkl. USt) für mechanische Stromzähler

314,- Euro (inkl. Ust) für elektronische Zähler (Smart Meter)

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