Strom erzeugen und speichern

Sie planen eine neue Erzeugungsanlage, den Einbau eines Batteriespeichers oder möchten Ihre bestehende Anlage erweitern?
PV-Anlage auf Flachdach eines Holzhauses
PV-Anlage auf einem Hausdach vor einer frühlingshaft blühenden Landschaft.

Gültiger Netzzugangsvertrag

Wer Strom aus der eigenen Erzeugungsanlage ins öffentliche Netz einspeisen möchte, braucht einen Netzzugangsvertrag. Wenn Sie diesbezüglich ein Schreiben von uns erhalten haben, bitte beachten Sie die folgenden Informationen.

PV-Modul an einem Balkon an einem Holzhaus.

Balkonkraftwerke oder Kleinsterzeugungsanlagen

Um die Netzkapazitäten und -planung ideal zu gestalten, ist es für uns wichtig auch eine Übersicht über Balkonkraftwerke und Kleinsterzeugungsanlagen zu haben.

Paar auf Wiese, im Hintergrund Hausdach mit PV-Anlage

Photovoltaik- und Haushaltsanlagen

Für den Betrieb Ihrer PV-Anlage oder Ihres Batteriespeichers bis 30 kVA benötigen Sie eine Anmeldung bei der Netz NÖ. Sie ermöglicht Ihnen die Einspeisung von Überschüssen, sowie Bezug, wenn es nötig ist.

Großbatteriespeicher - ein weißer Container von außen.

Sonnenkraftwerke und Großbatteriespeicher

Sie möchten ein Sonnenkraftwerk oder einen Großbatteriespeicher mit einer größeren Leistung als 30 kVA an das Netz anschließen. Dafür bedarf es genauerer Planung der verfügbaren Kapazitäten.

Im Vordergrund liegt eine Flächen PV-Anlage vor Windrädern. Im Hintergrund eine Stromleitung.

Größtanlagen in Netzebene 4

In direkten Austausch mit den Planungsteams der Netz Niederösterreich treten Sie im Rahmen der Planung einer Größtanlage, die direkt in der Netzebene 4 anschließt.

Erneuerbare Energie aus Niederösterreich
133.679
Photovoltaik-Anlagen sind in unserem Versorgungsgebiet angeschlossen.
2.027 MW
Energie werden durch PV-Anlagen gewonnen.
279
Windkraftanlagen erzeugen in Niederösterreich Strom.
2.113 MW
Leistung aus Windkraft wird in unser Netz integriert.

Weitere Fragen zum Thema Strom erzeugen und speichern?

Werfen Sie einen Blick in unsere FAQ.

Aktuell oft geklickt:

Unser Energiesystem befindet sich im Wandel. Um das Ziel einer klimaneutralen Stromversorgung umsetzen zu können, steigt die Einspeisung durch erneuerbare Energien aus Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen und Wasserkraftwerken immer weiter an. Großkraftwerke, welche bisher Funktionen für einen stabilen Netzbetrieb sichergestellt haben, werden durch viele kleine, dezentrale Erzeugungsanlagen abgelöst. Daher ist es wichtig, das Stromnetz und die dezentralen Erzeugungsanlagen weiterzuentwickeln.

Systemstabilisierende Funktionen werden von Großkraftwerken auf die Vielzahl von kleinen Erzeugungsanlagen verlagert und dementsprechend müssen auch bei Photovoltaikanlagen die Wechselrichter entsprechende Funktionen gemäß der europäischen Gesetzgebung (VO (EU) 2016/631 (NC RfG)) und der nationalen „TOR Stromerzeugungsanlagen“ (TOR SEA) zur Verfügung stellen.

Die Wirkleistungsvorgabe (WLV) durch den Netzbetreiber ist eine Funktion, welche bei kritischen Netzzuständen den Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern ermöglicht, Anlagen gezielt zu steuern und damit einen sicheren Netzbetrieb in Europa beizubehalten.

Für den Normalbetrieb wird die WLV nicht herangezogen. Sie dient ausschließlich für kritische Situationen.

Der Netzbetreiber ist gemäß TOR SEA verpflichtet, die Regelung einschließlich des Anlasses in geeigneter Form zu dokumentieren und betroffenen Anlagenbetreibern auf Anfrage Auskunft zu erteilen.

Aus aktueller Sicht gibt es noch keine regulatorischen Vorgaben.

Grundsätzlich handelt es sich um ein Steuergerät wie zum Beispiel ein Rundsteuerempfänger in Kundenanlagen. Für diese Geräte werden Kosten im „Informations- und Preisblatt Strom - Entgelte für Mess- und Nebenleistungen“ veröffentlicht.