Hilfreiche Inputs für die erfolgreiche Umsetzung einer Energiegemeinschaft

 
  • Um ein Prozessverständnis rund um das Thema Energiegemeinschaften zu schaffen, ist auf ebUtilities eine genaue Beschreibung aller Prozesse, Marktnachrichten sowie Ablehnungsgründe zu finden.  
 
  • Die Phasen für die Umsetzung einer Energiegemeinschaft sind in der Handlungsanweisung von Österreichs Energie beschrieben.
 
 

Aus Netzbetreibersicht gibt es einige Aspekte, die einen reibungslosen Prozessablauf erschweren

 
  • Die Aktivierung für einen Zählpunkt und ein unmittelbarer Widerruf dieser Aktivierung in den darauffolgenden Tagen führen zu Unklarheiten –  wurde die Zustimmung zur Datenfreigabe durch einen Teilnehmer widerrufen, ist der betroffene Zählpunkt kein Teilnehmer der Energiegemeinschaft mehr. Soll dieser erneut an der Energiegemeinschaft teilnehmen, muss ein neuerlicher Prozess zur Aktivierung übermittelt werden.
 
  • Übermittlung einer Aktivierung für Zählpunkte, deren Zähler in naher Zukunft demontiert werden, führen in weiterer Folge zu fehlenden Verbrauchsdaten (wird der Zähler von einem Elektriker demontiert, liefert dieser bis zur fachgerechten Stilllegung keine Werte). Dadurch sind Berechnung und Versand der Daten an den Anlagenbetreiber und das Netzportal nicht möglich. Folglich kann die Energiegemeinschaft aus Sicht des Netzbetreibers nicht abgerechnet werden.
 
  • Übermittlung einer Aktivierung von Zählpunkten gegen Monatsende – dies führt aufgrund der mit der Aktivierung einhergehenden Umstellung auf monatliche Abrechnung zu mehreren Rechnungen binnen weniger Tage. 


 

Gut zu wissen

 
  • Wird ein Zählpunkt aufgrund eines Kundenwechsels abgemeldet, wird für diesen Zählpunkt die Teilnahme an der Energiegemeinschaft beendet.
     
  • Ein Lieferantenwechsel hat keine Auswirkungen auf die Teilnahme des Zählpunkts an der Energiegemeinschaft.
     
  • Wird die Teilnahme an der Energiegemeinschaft beendet, stehen dem jeweiligen Energielieferanten nach Ende der Teilnahme keine 15 Minuten Werte mehr zur Verfügung – diese muss der Lieferant separat anfordern.
     
  • Fehlen von einem Teilnehmer der Energiegemeinschaft die Verbrauchsdaten (beispielsweise aufgrund einer Zählerdemontage), kann die Verbrauchsdatenanzeige am Netzportal nicht dargestellt werden. Diese Darstellung wird nachgeholt, sobald die Werte wieder zur Verfügung stehen, oder die Deregistrierung aufgrund der Demontage abgeschlossen ist. 
     
  • Der Netzbetreiber muss vorab über technische Änderungen in der Kundenanlage (z.B. Zusammenlegung von Zählpunkten wie Tag-/Nachstromzähler) oder Zählerdemontagen informiert werden. 
     
  • Ein Widerruf und eine erneute Aktivierungsanfrage ist nicht die Lösung für eine fehlende Verbrauchsanzeige am Netzportal
     
  • Zählpunkte müssen bereits in Betrieb genommen sein, damit diese an einer Energiegemeinschaft teilnehmen können (dies gilt sowohl für Bezugsanlagen, als auch für Einspeiseanlagen).
     
  • Der Vertrag mit dem Anlagenbetreiber einer Energiegemeinschaft ersetzt keinen Liefer- bzw. Abnahmevertrag mit einem Lieferanten. Dieser muss auch bei Teilnahme an einer Energiegemeinschaft abgeschlossen werden.