Im Vordergrund liegt eine Flächen PV-Anlage vor Windrädern. Im Hintergrund eine Stromleitung.

Größtanlagen in Netzebene 4

Für Anlagen über 250 kVA, wie Windparks, Groß-PV-Anlagen oder Großbatteriespeicher braucht es eine spezielle Planung unserer Netzkapazitäten.

Für Windparks, Groß-PV-Anlagen oder Großbatteriespeicher braucht es eine genaue Planung.

  • Ansuchen 

  • Begleitung zur Umsetzung

Wenn Sie eine Größtanlage planen, wie einen Windpark, eine Groß-PV-Anlage oder einen Großbatteriespeicher, die direkt in der Netzebene 4 anschließt, braucht es einen direkten Austausch mit unseren Planungsteams.


Anschluss für Größtanlagen in Einspeiserichtung

  1. Sie stellen ein vollständiges Ansuchen an die Netz NÖ. Dieses muss einen Lageplan, den Nachweis der entsprechenden Flächenwidmung beziehungsweise der Ausweisung als Eignungsfläche im bewilligten örtlichen Entwicklungskonzept inkludieren.

  2. Auf Grund Ihrer Angaben erstellen wir ein vorläufiges Netzanschlusskonzept. Dieses informiert Sie über die Reihungsregelung, die Angebotsbindefrist sowie den Netzanschlusspunkt und die geplante Netzverfügbarkeit. 

  3. Auf Basis des vorläufigen Netzanschlusskonzeptes, übermitteln wir Ihnen auf Anforderung ein verbindliches Angebot für Netzzugang. 

  4. Nach Abschluss eines Netzzugangsvertrages übermitteln Sie uns im nächsten Schritt die anlagenrechtliche Bewilligung (zum Beispiel nach dem NÖ Elektrizitätswesengesetz 2005, der Gewerbeordnung oder dem UVP-Gesetz 2000).

  5. Die Übermittlung der Bewilligung und gegebenenfalls Ihres Förderansuchens löst die erste Teilrechnung über 40 Prozent des Netzzutrittsentgeltes - bei noch verfügbarer Netzkapazität - aus. Ist eine Netzverfügbarkeit erst in mehr als drei Jahren möglich, beträgt die erste Teilrechnung nur 10 Prozent des Gesamtbetrages. 

  6. Mit der Bezahlung der ersten Teilrechnung des Netzzutrittsentgelts erfolgt die definitive Netzreihung. Spätestens mit diesem Zeitpunkt beginnen wir mit der Errichtung der für den Netzzugang nötigen Infrastruktur.

  7. Im Rahmen eines Kick-off Meetings stimmen sich alle an der Umsetzung Beteiligten über die konkreten weiteren Schritte zur Realisierung des Projektes ab. Des weiteren werden alle dafür nötigen Dokumente und Unterlagen besprochen. 

  8. Nach Erhalt dieser Unterlagen und Dokumente sowie der technischen Fertigstellung Ihrer und unserer Anschlussanlagen übermitteln wir die Schlussrechnung. Nach deren Bezahlung erteilen wir die vorübergehende Betriebserlaubnis. 

  9. Nach der Übermittlung der restlichen Dokumente RfG (Netzentkupplungsschutz und Leistungsprüfprotokoll) erteilen wir die endgültige Betriebserlaubnis.

Batteriespeicher

Für Speicheranlagen müssen Sie zusätzlich diesen Punkt beachten: Bereits nach Unterfertigung des Netzzutrittsvertrags (siehe Punkt 3) stellen wir das Netzbereitstellungsentgelt für die Bezugsrichtung vollumfänglich in Rechnung. 

Nutzen Sie das Kunden Portal für die Anmeldung der Anlage

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