Aufgeschlagener Rechtskodex auf einem Tisch, daneben stehend eine Tasse Kaffee und ein Glas Wasser.

ElWG zu Smart Meter

Was das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz für Kundinnen und Kunden bringt - Vorteile, Neuerungen und Datenschutz.
07. März 2026

Wir leben in Zeiten des Wandels und der Veränderung. Das gilt in einem nicht unwesentlichen Maße auch für die Energieversorgung, die zunehmend elektrischer wird. Um diesen Wandel Rechnung zu tragen, regelt und organisiert das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) als zentrales Bundesgesetz in Österreich, den Strommarkt. Es bildet die rechtliche Grundlage für Erzeugung, Netzbetrieb, Verteilung und Nutzung von elektrischer Energie und ist seit 24.12.2025 in Kraft. Das Gesetz bringt unter anderem Änderung in der Verarbeitung von Messdaten mit sich. 

Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz bildet die zentrale Grundlage für die Weiterentwicklung des österreichischen Energiesystems, schafft den Rahmen für eine nachhaltige, sichere und zukunftsorientierte Energieversorgung und ermöglicht es unseren Kundinnen und Kunden aktiv die Energiezukunft mitzugestalten. 

Standardmäßige Übertragung der Viertelstundenenergiewerte  

Für Netzbetreiber bedeutet das, standardmäßig sämtliche Viertelstundenenergiewerte, getrennt nach Einspeisung und Entnahme, zu erfassen, zu speichern und zu übermitteln. Die Umstellung dafür erfolgt schrittweise laut ElWG § 54 Abs. 3.

FAQ zur Datenübertragung des Smart Meters

Es werden ausschließlich Verbrauchs- und Einspeisewerte (= Zählerstände) sowie technische Daten für die Betriebsführung übertragen.  

Wie bisher können Sie auch bei der neuen Zählertechnologie darauf vertrauen, dass Ihre Daten bestmöglich geschützt werden. Bei Österreichs Energie, der Interessensgemeinschaft der Energiebranche, wurde von den österreichischen Netzbetreibern in Zusammenarbeit mit internationalen Sicherheitsexpertinnen und -Experten ein umfassendes Papier zur Datensicherheit erarbeitet und abgestimmt. Dieses stellt die Grundlage für die Errichtung und den Betrieb von Smart Metern in Österreich dar. 

Die Speicherung der Energiewerte im Zähler ebenso wie in den zentralen Datenverarbeitungssystemen unterliegt gesetzlichen Bestimmungen.   

  • Im Smart Meter werden Tages- und 15-Minutenwerte für 60 Kalendertage gespeichert.  
  • Zusätzlich werden die Monatswerte sowie der jeweils höchste Viertelstunden-Leistungswert für 15 Monate im Smart Meter gespeichert.
  • Die Aufbewahrungsfrist von Verbrauchsdaten für Abrechnungszwecke sowie zur Darstellung im Smart Meter Portal beträgt 36 Monate

Als Haushaltskunde (also nicht Landwirtschaften oder Firmen) haben Sie die Möglichkeit die Übermittlung von Viertelstunden-energiewerten abzulehnen. Dieser Widerspruch nach § 54 (2) ist schriftlich per E‑Mail an [email protected] zu senden. 

Widerspruch zur Speicherung und Übertragung von Tages- und Viertelstundenenergiewerten (Opt-Out)

Haushaltskundinnen und -kunden sind laut §54 Abs. 2 berechtigt, gegenüber dem Netzbetreiber die Speicherung und Übertragung von Tages- und Viertelstundenwerten zu widersprechen. 

Dieser Widerspruch ist aber nicht möglich, wenn an dem jeweiligen Zählpunkt...

  • ein aufrechter Liefervertrag mit dynamischen Energiepreisen besteht.
  • eine Einspeisung über eine Direktleitung oder eine Prepaymentfunktion vorliegt.
  • an diesem Zählpunkt ein meldepflichtiges Gerät (Wärmepumpe, E-Ladestation, Batteriespeicher, Erzeugungsanlage) oder zukünftig andere, mittels Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus bestimmte Anlagen angeschlossen sind.
  • an einer Energiegemeinschaft teilgenommen wird.

Kundinnen und Kunden, die aktuell ihren Smart Meter in der Opt-Out Konfiguration haben und in eine der oben angeführten Kategorien fallen (zum Beispiel PV-Anlage oder Ladepunkt) werden in den nächsten Monaten auf die Aufzeichnung und Übertragung von Viertelstundenenergiewerte umgestellt. 

Im Fall eines Widerspruchs wird das Messgerät so konfiguriert, dass keine Tages- und Viertelstundenenergiewerte gespeichert und übertragen werden. Für Abrechnungen oder Verbrauchsabgrenzungen erfolgt eine Auslesung und Übertragung des notwendigen Zählerstandes. Die Monatswerte und der höchste monatliche Viertelstundenleistungswert müssen gemessen, für Abrechnungszwecke ausgelesen und übermittelt werden; sie bleiben für 15 Monate am Gerät gespeichert. Der Widerspruch muss vom Vertragspartner in Schriftform erfolgen. 

Sollen die Zählerstände nicht zeitnah gespeichert und übermittelt werden, muss dies der Netz Niederösterreich GmbH, EVN Platz, 2344 Maria Enzersdorf schriftlich oder per E-Mail an [email protected] mitgeteilt werden.