Die Netz NÖ benötigt die Daten zur Verrechnung sowie Verbrauchs- und Abrechnungsinformation, Energieeffizienz und -statistik, Netzbetrieb und -ausbau, Last-, Verbrauchs- und Erzeugungsprognosen, Bilanzgruppenmanagement sowie die Bereitstellung von Aggregierungs- und Flexibilitätsdienstleistungen (vgl. § 57).
Berechtigte Marktteilnehmer (zum Beispiel Lieferanten, Bilanzgruppenverantwortliche, Aggregatoren) erhalten Daten nach Maßgabe des § 58. Sie selbst haben Zugang zu Ihren Energiewerten über unser Smart Meter Portal gemäß § 58 Abs. 2.
Im Messgerät mindestens 60 Kalendertage (§ 50 Abs. 2); darüber hinaus nur, solange es zur Erfüllung der gesetzlichen Zwecke erforderlich ist.
Ein Smart Meter ist ein elektronischer Zähler, der den Stromverbrauch in Ihrem Haushalt zeitnah (15 Minuten), erfasst. Je nach Variante werden die Daten jährlich oder täglich abgelesen. Er verfügt über eine fernauslesbare, bidirektionale Kommunikationsanbindung. Bidirektional bedeutet, dass Daten in beide Richtungen - also vom Zähler an den Netzbetreiber ebenso wie vom Netzbetreiber an den Zähler - übertragen werden. Die erfassten Energiewerte werden auf diesem Weg von der Ferne ausgelesen. Das Ablesen vor Ort entfällt.
Die Daten zwischen dem Zähler und Netz NÖ werden in der Regel über bestehende Stromleitungen übertragen. Die Technologie dazu heißt „Power Line Communications“ (PLC). Mobilfunkzähler werden nur eingesetzt, wenn es aus technischen Gründen erforderlich ist.
Der Smart Meter liefert Ihnen einen genauen Überblick über Verbrauchsverläufe. Damit werden Einsparpotenziale für Sie als Kundin beziehungsweise Kunden sichtbar gemacht und Sie können diese gezielt nutzen.
Über eine Schnittstelle (RJ12 Stecker) am Zähler können Energiewerte auch unmittelbar vor Ort zur Verfügung gestellt werden. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie auch Anzeigegeräte, Home-Automation und/oder Energiemanagement-Systeme damit verbinden und betreiben können (zum Beispiel ein Home Display).
Mehr Informationen entnehmen Sie dem Folder im Download Bereich.
Nach heutigem Kenntnisstand kann eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder Gefährdung von Personen durch Signale der Datenübertragung ausgeschlossen werden.
Die von der Weltgesundheitsorganisation WHO vorgegebenen und in Österreich in der ÖVE (Österreichischer Verband für Elektrotechnik) Richtlinie R23-1:20170401 ausgewiesenen Vorsorgegrenzwerte werden bei weitem unterschritten. Eine von Österreichs Energie beauftragte Studie der Seibersdorf Laboratories ergab, dass die Strahlen- und Wärmebelastung der neuen Smart Meter unter jener herkömmlicher Ferraris-Zähler liegt.
Die elektromagnetischen Emissionen eines Smart Meter betragen einen Bruchteil des von anderen elektronischen Geräten produzierten Elektrosmogs, die häufig verwendet werden (zum Beispiel Handy, WLAN). Darüber hinaus sendet der Zähler nicht permanent, sondern nur dann, wenn Daten übertragen werden.
Einen Forschungsbericht des Forschungszentrums Seibersdorf, dessen Kurzfassung und ein Interview mit Gernot Schmid, Experte Seibersdorf Technologies in den Downloads.
2009 haben alle EU-Staaten gemeinsam beschlossen, Smart Meter in Europa einzuführen.
In Österreich wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass entsprechend der technischen Machbarkeit bis Ende 2024 mindestens 95 % der bestehenden Zähler auf diese intelligenten Messgeräte getauscht werden mussten.
Die wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen sehen folgendermaßen aus:
Unabhängig von der Zählertype gelten folgende Zulassungskriterien:
a) Auf EU-Ebene erfolgt die Zertifizierung (CE-Kennzeichnung) auf Basis der Messgeräterichtlinie 2014/32/EG durch eine berechtigte Stelle.
b) National wird mit der Zertifizierung durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen ("BEV") attestiert, dass alle EU-rechtlichen und nationalen Anforderungen eingehalten werden.
c) Das nationale Zählergenehmigungsverfahren und die Zulassung umfassen neben der Typengenehmigung durch das BEV auch eine amtliche Eichung durch eine zugelassene Eichstelle.
Sämtliche österreichische Netzbetreiber haben ihre zum Einsatz kommenden intelligenten Messgeräte auch durch die international renommierte Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig (Deutschland) testen lassen. Bei diesen Testungen konnten keine die zulässigen Eichfehlergrenzen übersteigenden Messabweichungen festgestellt werden.
Als Kundinnen und Kunden haben Sie die Möglichkeit eine Überprüfung ihrer Messeinrichtung zu beantragen.
Die Überprüfung wird je nach Kundenwunsch durch eine ermächtigte Eichstelle beziehungsweise durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen durgeführt. Das Ergebnis bekommen Sie in Form eines Prüfberichts. Sollten sich die Fehlerwerte außerhalb der gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen, die in den Eichvorschriften für Elektrizitätszähler festgelegt sind, befinden, übernimmt der Netzbetreiber die Überprüfungskosten.
Für die Beauftragung einer Zählerüberprüfung können nachstehende Anträge verwendet werden:
Laut ElWG sind Netzbetreiber bei intelligenten Messgeräten verpflichtet standardmäßig, sämtliche Viertelstundenenergiewerte, getrennt nach Einspeisung und Entnahme, zu erfassen, zu speichern und zu übermitteln.
Erfassung des Verbrauchswerts: viertelstündlich
Übermittlung des Zählerstands: täglich alle Viertelstundenwerte
Die Übermittlung von Viertelstundenwerten ist Voraussetzung für Energiegemeinschaften und Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen. Eine Weiterleitung an Betreiber von Energiegemeinschaften und gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen sowie Energielieferanten beziehungsweise Energiedienstleistern bedarf einer ausdrücklichen Kundenzustimmung.
Haushaltskundinnen und -kunden sind laut §54 Abs. 2 berechtigt, gegenüber dem Netzbetreiber die Speicherung und Übertragung von Tages- und Viertelstundenwerten zu widersprechen.
Dieser Widerspruch ist aber nicht möglich, wenn an dem jeweiligen Zählpunkt...
Im Fall eines Widerspruchs wird das Messgerät so konfiguriert, dass keine Tages- und Viertelstundenenergiewerte gespeichert und übertragen werden. Für Abrechnungen oder Verbrauchsabgrenzungen erfolgt eine Auslesung und Übertragung des notwendigen Zählerstandes. Die Monatswerte und der höchste monatliche Viertelstundenleistungswert müssen gemessen, für Abrechnungszwecke ausgelesen und übermittelt werden; sie bleiben für 15 Monate am Gerät gespeichert.
Sollen die Zählerstände nicht zeitnah gespeichert und übermittelt werden, muss dies der Netz Niederösterreich GmbH, EVN Platz, 2344 Maria Enzersdorf schriftlich oder per E-Mail an smartmeter@netz-noe.at mitgeteilt werden.
Sie finden hier die Verhaltensregeln nach Art 40 Abs. 5 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) betreffend Netzbetreiber für Teilnehmende bei der Verarbeitung von mit intelligenten Messgeräten erhobenen personenbezogenen Daten von Endverbrauchern nach den § 83 ff ElWOG 2010 in einem ausdruckbaren und speicherbaren Format.
Die Netz NÖ Konformitätsbescheinigung der Smart Meter Verhaltensregeln finden Sie hier.
Alle Stromzähler haben einen Eigenverbrauch. Da sich das Netzteil vor dem Messelement des Zählers befindet wird dieser nicht mit dem Verbrauch mitgemessen.
Die Genauigkeit der Zähler entspricht allen europäischen und österreichischen Vorgaben. Der Smart Meter besitzt neben einer europäischen Zulassung auch eine österreichische Zulassung durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV). Auf Basis dieser Zulassung werden alle Zähler geeicht und mit einer Eichplombe versehen. Erst dann dürfen sie als Verrechnungszähler eingesetzt werden.
Elektronische Stromzähler haben in Österreich eine Eichfrist von zehn Jahren. Das bedeutet: Der Zähler verliert nach zehn Jahren im Netz seine Eichgültigkeit. Zur Verlängerung der Nacheichzeit gibt es mehrere Möglichkeiten:
Aufgrund der gesetzlichen Einführung von intelligenten Messgeräten (Smart Meter) werden seit 2020 keine Ferrariszähler oder elektronische Zähler mehr nachgeeicht.
Stellen Sie sich folgende Fragen:
Eine direkte Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber ist nicht vorgesehen. Die sogenannte Fern-Wiederinbetriebnahme wird vom Netzbetreiber ausgelöst, allerdings nur bis zum Zähler in Ihrem Haushalt. Diesen müssen Sie dann durch Drücken der Aufruftaste selbst aktivieren. Es dient zu Ihrer Sicherheit, sodass sie überprüfen können, dass keine Gefahr, wie zum Beispiel ein angestecktes Bügeleisen, besteht.
Erfahren Sie hier mehr zur Vorgehensweise.
Es werden ausschließlich Verbrauchs- und Einspeisewerte (= Zählerstände) sowie technische Daten für die Betriebsführung übertragen.
Wie bisher können Sie auch bei der neuen Zählertechnologie darauf vertrauen, dass Ihre Daten bestmöglich geschützt werden. Bei Österreichs Energie, der Interessensgemeinschaft der Energiebranche, wurde von den österreichischen Netzbetreibern in Zusammenarbeit mit internationalen Sicherheitsexpertinnen und -Experten ein umfassendes Papier zur Datensicherheit erarbeitet und abgestimmt. Dieses stellt die Grundlage für die Errichtung und den Betrieb von Smart Metern in Österreich dar.
Die Viertelstundenenergiewerte werden für die Verrechnung, Verbrauchs- und Abrechnungsinformation, Energieeffizienz, der Energiestatistik sowie der Aufrechterhaltung eines sicheren und effizienten Netzbetriebes, des Ausbaus des Verteilernetzes, der Lastprognose, der Verbrauchs- und Erzeugungsprognose, des Bilanzgruppenmanagements sowie der Bereitstellung von Aggregierungs- und Flexibilitätsdienstleistungen verarbeitet.
Wir, die Netz Niederösterreich GmbH, sind uns des hohen Stellenwerts bewusst, den Ihre personenbezogenen Daten genießen. Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Nähere Informationen zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitungen sowie zu Ihren Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Übertragbarkeit finden Sie unter Datenschutz oder können Sie unter der Telefonnummer +43 2236 201 2070 postalisch anfordern. Sie können sich weiters unter datenschutz@netz-noe.at an unseren Datenschutzbeauftragten sowie an die Österreichische Datenschutzbehörde wenden.
Der Netzbetreiber darf Energiewerte nur auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen auslesen und verarbeiten. Zugriff auf diese Daten haben Sie als Kundin oder der Kunde über das Smart Meter Portal.
Eine Weitergabe der Daten durch den Netzbetreiber erfolgt - wie bisher - an den jeweiligen Energielieferanten. Sie entscheiden selbst, wem Sie darüber hinaus diese Daten zur Verfügung stellen, beziehungsweise an wen Sie diese weitergeben möchten, wie zum Beispiel Betreiber von Energiegemeinschaften und Energiedienstleister.
Die Übertragung der im Zähler erfassten Energiewerte erfolgt stets verschlüsselt unter Verwendung eines dem Stand der Technik entsprechenden Verschlüsselungsverfahrens. Ebenso ist der Zugang zum Smart Meter Portal nur mit einer gesicherten Authentifizierung und den korrekten Zugangsdaten für Sie möglich.
Die Energiewerte an der Kundenschnittstelle werden verschlüsselt ausgegeben und können somit nur von Ihrem Endgerät (zum Beispiel Home Display) verarbeitet werden. Die Voraussetzung für die Verwendung der Kundenschnittstelle ist, dass Sie Ihren 32-stelligen elektronischen Schlüssel bei uns beantragt haben.
Der Zugriff auf Ihre Kundendaten in unseren Systemen ist ausschließlich jenen Netz Niederösterreich-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestattet, die diese im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung beziehungsweise beruflichen Tätigkeit unbedingt benötigen.
Die Speicherung der Energiewerte im Zähler ebenso wie in den zentralen Datenverarbeitungssystemen unterliegt gesetzlichen Bestimmungen.
Die Opt‑Out‑Variante muss schriftlich widerrufen werden. Der Widerruf ist per E‑Mail an info@netz-noe.at zu senden. Nach erfolgter Deaktivierung der Opt‑Out‑Variante durch uns, ist die Opt‑In‑Variante von Ihnen im Smart Meter Webportal zu aktivieren.
Haushaltskunden (also nicht Landwirte oder Firmenkunden) können unabhängig von ihrem Verbrauch die Opt-Out Konfiguration wählen. Dies muss der Netz Niederösterreich GmbH schriftlich oder per E-Mail an smartmeter@netz-noe.at mitgeteilt werden.
Wenn Sie nicht Opt-out haben, müssen Sie dafür im Smart Meter Webportal nur die Viertelstunden-Werte aktivieren (kurz: Opt-In-Variante). Falls Sie derzeit die Opt-Out-Variante aktiviert haben, müssen Sie uns eine E-Mail an smartmeter@netz-noe.at mit einem Widerruf senden.
Keine Speicherung und Übertragung von Tages- und Viertelstundenenergiewerten. Eine Auslesung und Übertragung des für Abrechnungszwecke oder für Verbrauchsabgrenzungen notwendigen Zählerstandes ist vorgesehen. Die Monatswerte und der höchste monatliche Viertelstundenleistungswert müssen gemessen, für Abrechnungszwecke ausgelesen und übermittelt werden. Die Daten bleiben für 15 Monate am Gerät gespeichert.